Trotz roter Augen und Schweißperlen auf der Stirn: Solange keine Fahruntüchtigkeit aufgrund von Drogen nachgewiesen wird, bleibt der Führerschein.
Kann vor Gericht nicht geklärt werden, ob Drogen am Steuer wirklich zu einer Fahruntüchtigkeit führten, darf dem Fahrer der Führerschein nicht entzogen werden.
In einem Fall, den das Amtsgericht Bielefeld entschied, hatte ein Autofahrer Amphetamine genommen - das wurde bei einer Verkehrskontrolle festgestellt. Die Polizeibeamten gaben an, der Mann sei «ungewöhnlich» gefahren, erläutern die Verkehrsrechtsexperten des Deutschen Anwaltvereins in Berlin - er sei zum Beispiel sehr langsam gewesen und habe auf offener Straße gewendet.
Die Richter entschieden, das allein begründe keine «unsichere» Fahrweise. Der Mann sei keine Schlangenlinien gefahren und habe auch keine Verkehrsregeln missachtet. Daher wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft, dem Mann den Führerschein vorläufig zu entziehen, abgewiesen.
Gerötete Bindehäute, ein insgesamt müder Eindruck und Schweißperlen auf der Stirn reichten nicht, um von einer drogenbedingten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Angesichts der nächtlichen Stunde und der unangenehmen Situation, in einer Verkehrskontrolle zu stecken, seien diese Anzeichen nicht ungewöhnlich.
Az.: 9 Gs-23 Js 721/08
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de