Einem Autofahrer mit 18 Punkten in der Flensburger Verkehrssünderdatei kann sofort der Führerschein weggenommen werden.
Ein Autofahrer war mehrfach wegen deutlich überhöhter Geschwindigkeit und viermal wegen Überfahrens von roten Ampeln aufgefallen. Als sich sein Konto im Flensburger Verkehrszentralregister auf 18 Punkte summiert hatte, entzog ihm die Führerscheinbehörde mit sofortiger Wirkung die Fahrerlaubnis.
Der Fahrer stellte den Antrag, ihm zumindest bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Überprüfung den Führerschein zu belassen weil er sein Auto beruflich brauchte.
Das Saarländische Verwaltungsgericht in Saarlouis wies mit seinem Entschluss den Antrag des Verkehrssünders ab.
Gerade bei einem Vielfahrer sei zu erwarten, dass er die Regeln des Straßenverkehrs einhalte. Zwar seien kleine Unaufmerksamkeiten wahrscheinlicher als bei Gelegenheitsfahrern. Die Verstöße des Klägers seien jedoch bewusste Verletzungen der Straßenverkehrsregeln. Sein berufliches Interesse an der Weiterfahrt müsse daher gegenüber dem Schutz der Allgemeinheit zurücktreten.
In diesem Fall dürfe unwiderlegbar vermutet werden, dass der Betroffene zum Autofahren ungeeignet sei, hieß es. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um einen Vielfahrer handele, bei dem das Risiko höher sei, dass er gegen die Verkehrsvorschriften verstoße.
Az.: 10 L 159/09
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