Dürfen Fahrschüler die praktische Führerscheinprüfung in einem Elektroauto absolvieren?
Langsam, aber stetig steigt die Zahl der Elektroautos auf den deutschen Straßen. Dieser Trend ist auch für Fahrschulen interessant: Sie könnten sich mit einem E-Mobil als Ausbildungs- und Prüfungswagen prima von Mitbewerbern mit konventionellen Autos abheben. Aber ist das überhaupt erlaubt? Grundsätzlich spricht nichts gegen elektrische Fahrschulwagen, erläutert der TÜV Nord - wenn sie bestimmte Vorgaben erfüllen.
Fahrschulwagen müssen mindestens vier Sitze und ebenso viele Türen haben, damit der Prüfer seinen Platz hinten rechts bequem erreichen kann. Der Fahrzeuginnenraum darf nicht zu knapp bemessen sein. Außerdem muss das Auto wenigstens 130 km/h schnell fahren können.
Probleme könnte bei E-Autos im Fahrschulbetrieb die Akkukapazität machen, gibt der TÜV Nord zu bedenken. Schließlich dauert jede Prüfungsfahrt 45 Minuten. Davon sind 25 Minuten reine Fahrzeit. Und in der Regel werden mehrere Prüfungen hintereinander abgenommen. Außerdem gibt es eine Einschränkung für den Führerscheinanwärter: Da Elektroautos keine Handschaltung haben, ist die Fahrerlaubnis nach bestandener Prüfung auf Automatikfahrzeuge beschränkt.
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