Führerscheinprüfungen dürfen nur am Wohn- oder Arbeitsort abgelegt werden.
Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor, auf das die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweisen.
In dem verhandelten Fall (Aktenzeichen: 11 CE 10.2250) wollte der Kläger aus München den Motorrad-Führerschein in einem Kompaktkurs in Münster machen und dort auch die Prüfung absolvieren. Nach Auffassung des Gerichts muss die Prüfung aber unter den Verkehrsbedingungen stattfinden, die der Führerscheinneuling später in seiner Wohnumgebung vorfindet.
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