B, L, M oder C1: Führerscheinklassen berechtigen zum Fahren verschiedenster Gefährte. Ebenso sind die Kosten dafür ganz unterschiedlich.
Darf ich einen Anhänger ans Auto hängen? Darf ich einen Motorroller fahren? Und wie ist es mit Traktoren? Mit den vielen Führerscheinklassen kommt man schnell durcheinander.
Wer heute den «normalen» Autoführerschein macht, also die Klasse B, darf nur fahren, was nicht schwerer als 3,5 Tonnen ist.
Inklusive sind die Scheine für die Klassen L, M und S:
- L steht für kleine Trecker bis 32 Stundenkilometer Höchstgeschwindigkeit
- Unter M fallen Mofas bis 45 Stundenkilometer
- S sind Trikes, Quads oder Mini-Pkw.
Etwas vertrackter mutet das komplexe Anhänger-Regelwerk der B-Klasse an: Das Gefährt darf ganz generell einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse 750 Kilo nicht überschreitet. Aber Achtung: Darüber hinaus erlaubt das Gesetz «Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs». Dies gilt jedoch nur, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 Tonnen nicht übersteigt. Wer ohne großes Kopfrechnen grundsätzlich mehr als 750 Kilo ziehen will, muss zusätzlich den Anhängerführerschein, also die Klasse BE, machen.
Wer bis 1999 seine Pkw-Fahrprüfung abgelegt hat, darf noch schwerere Geschütze (auf)fahren. Damals hieß die Klasse B noch Klasse 3 und erlaubte manch zusätzlichen Fahrspaß. Der Papier-Führerschein befugte außerdem zum Fahren von bestimmten Krafträdern sowie Lastwagen bis 7,5 Tonnen.
Dafür muss man heute mindestens den Führerschein C1
in der Tasche haben - Anhängerfreunde müssen auch hier wieder ein E anhängen. Wer vor 1980 seine Fahrprüfung Klasse 3 gemacht hat, durfte sogar Motorräder bis 125 Kubikzentimeter Hubraum und 11 kW/15 PS lenken.
Entscheiden sich Besitzer dieses ledrigen, grauen Lappens, das nostalgische Dokument auf die moderne Chipkarte umschreiben zu lassen, profitieren sie von der Besitzstandsregelung. Einmal erworben, bleiben Fahrrechte in der Regel erhalten.
Theoretisch ist es übrigens möglich, schon einem 16-Jährigen den Klasse-B-Führerschein auszustellen. Wer in einem Vier-Seelen-Dorf ohne Busanbindung und Gymnasium keine Chance hat, anders als selbst mit dem Auto zur Schule zu kommen, darf diese eine Strecke schon mit 16 allein fahren.
Klasse-T-Führerschein für Traktoren
Auch eine gewisse Ausnahme bildet die Führerscheinklasse T, quasi der große Bruder der Klasse L. Dazu zählen alle Traktoren über 32 Kilometer pro Stunde, auch mit Anhänger. Die Klasse T darf berufsständisch bedingt auch schon ein 16-Jähriger machen, weil Landwirte oft auf die Hilfe der Sprösslinge angewiesen sind. Im Extremfall steuert ein Minderjähriger also 40 Tonnen mit Tempo 40 durch enge Innenstadtgassen.
Die Preise für die Lizenz zum Lenken schwanken von Fahrschule zu Fahrschule, von Jahr zu Jahr und von Schüler zu Schüler. Für den Klasse-B-Führerschein sollten Jugendliche im Durchschnitt 1500 bis 1600 Euro auf die hohe Kante legen, für den Anhängerführerschein BE etwa 800 Euro und für die Klasse T etwa 900 Euro.
Satte 2500 bis 3000 Euro kostet dagegen die Kombination der Klassen C und CE, die Masterklassen unter den Führerscheinen, die für die schwersten Lastwagen mit Anhänger gelten. Die macht aber in der Regel nur, wer sie beruflich braucht.
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de
Führerschein-Spezial