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Führerschein weg
Verkehrssünder bleibt Verkehrssünder - das entschied das Verwaltungsgericht Saarlouis. © dpa

Führerscheinentzug: Punkte in Flensburg sind unanfechtbar

Ob Gelegenheitsfahrer oder Vollzeitpendler: Eine höhere Nutzung des Autos fällt bei Verkehrssündern nicht ins Gewicht.

Bei den Punkten in Flensburg gibt es keinen Ermessensspielraum: Ist das Konto voll, ist der Fahrer seinen Führerschein los. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.

Autofahrer geht gegen 18 Punkte in Flensburg an

In dem Fall hatte ein Autofahrer in der Verkehrssünderkartei 18 Punkte angesammelt. Ihm sollte deshalb der Führerschein entzogen werden. Er argumentierte vor Gericht, dass er im Job rund 100.000 Kilometer pro Jahr fahre und deswegen in wesentlich höherem Maße am Straßenverkehr teilnehme als ein durchschnittlicher Autobesitzer.

Gericht relativiert nicht: Führerscheinentzug ist sicher

Das hatte keinen Erfolg. Ein Fahrer gelte bei 18 Punkten «als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen», so die Richter. Dabei komme es nicht darauf an, wie viele Kilometer er im Jahr zurücklegt.

Es sei auch nicht relevant, dass er beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist. Von ihm gehe erwiesenermaßen eine Gefahr aus, weshalb ihm der Führerschein wegzunehmen sei.


Aktenzeichen: 10 L 159/09

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)