Ob Gelegenheitsfahrer oder Vollzeitpendler: Eine höhere Nutzung des Autos fällt bei Verkehrssündern nicht ins Gewicht.
Bei den Punkten in Flensburg gibt es keinen Ermessensspielraum: Ist das Konto voll, ist der Fahrer seinen Führerschein los. Auf ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Saarlouis weist der Deutsche Anwaltverein (DAV) hin.
In dem Fall hatte ein Autofahrer in der Verkehrssünderkartei 18 Punkte angesammelt. Ihm sollte deshalb der Führerschein entzogen werden. Er argumentierte vor Gericht, dass er im Job rund 100.000 Kilometer pro Jahr fahre und deswegen in wesentlich höherem Maße am Straßenverkehr teilnehme als ein durchschnittlicher Autobesitzer.
Das hatte keinen Erfolg. Ein Fahrer gelte bei 18 Punkten «als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen», so die Richter. Dabei komme es nicht darauf an, wie viele Kilometer er im Jahr zurücklegt.
Es sei auch nicht relevant, dass er beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist. Von ihm gehe erwiesenermaßen eine Gefahr aus, weshalb ihm der Führerschein wegzunehmen sei.
Aktenzeichen: 10 L 159/09
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