Welche Strafen drohen bei Verkehrsvergehen im Ausland? Und darf der Führerschein sogar entzogen werden? Was Autofahrer wissen müssen.
Auch im Ausland kann bei erheblichen Verstößen gegen die Verkehrsregeln wie Alkoholmissbrauch, Rasen oder einer Geisterfahrt der Führerschein entzogen werden, informiert der TÜV Nord Mobilität. In Österreich oder Spanien darf die Polizei einen in Deutschland ausgestellten Führerschein jedoch nicht komplett entziehen, sondern nur vorübergehend einbehalten und damit ein Fahrverbot erteilen. Das einbehaltene Dokument muss sie anschließend an die zuständige Ausstellungsbehörde in Deutschland schicken.
In Deutschland kann der Verkehrssünder seinen Führerschein dann wieder ausgehändigt bekommen. Doch das ist keine Selbstverständlichkeit, denn die deutschen Behörden dürfen auf Basis der Informationen von Kollegen aus dem Ausland bei erheblichen Verstößen zum Beispiel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Bis die bestanden ist- so lange bleibt die «Pappe» eingezogen.
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