Wenn es ins Ausland geht, brauchen Autofahrer im Notfall viele Unterlagen. Welche Papiere sie nicht vergessen sollten.
Andere Länder, andere Regeln: Bevor es mit dem Auto ins Ausland geht, sollten Urlauber sich mit den Verkehrsvorschriften vertraut machen. Zudem sollten bestimmte Dokumente an Bord sein. Was wichtig ist:
Im Ausland gelten oft andere Regeln als hierzulande, etwa was die Promillegrenze und Tempolimits betrifft. Bei Verstößen drohen saftige Strafen. Ein aktuelles Beispiel: Frankreich-Besucher müssen einen Alkoholtest im Auto haben. Daher sollten sich Urlauber vor der Reise schlau machen. Einen Überblick zu Verkehrsregeln im Ausland bietet beispielsweise der ADAC. Der Auto Club Europa (ACE) hat die wichtigsten Vorgaben für Fahrer in einer Grafik zusammengefasst.
Jedes Jahr werden tausende deutsche Urlauber bei Auslandsreisen in Unfälle verwickelt. In allen EU-Ländern gilt die 112 einheitlich als Notrufnummer, sie ist kostenlos erreichbar und oft mehrsprachig besetzt. Außerhalb der Europäischen Union variieren die Nummern jedoch oft.
Wer im Ausland in einen Crash verwickelt ist, weist mit der Grünen Versicherungskarte nach, dass er eine gültige Kfz-Haftpflichtpolice hat. Innerhalb der EU wird sie nicht benötigt, sie kann aber nach Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch dort die Schadensregulierung vereinfachen. Außerhalb der EU ist die Karte ein Muss. Vor der Fahrt lohnt ein Blick aufs Gültigkeitsdatum. Ausgestellt wird das Dokument von den Kfz-Versicherern.
Trotz der Aufregung- nach einem Unfall sollten Autofahrer einen kühlen Kopf bewahren und keine Schuldeingeständnisse abgeben. Erst recht nicht, wenn sie ein fremdsprachiges Dokument vorgelegt bekommen, das sie nicht verstehen.
Für den Fall der Fälle sollte ein europäischer Unfallbericht im Handschuhfach liegen. Er erfasst die wichtigsten Daten und erleichtert die spätere Schadensregulierung. Fahrer können eine deutsche Fassung des Dokuments von der Website des ADAC herunterladen (Bericht als PDF-Datei). Eine mehrsprachige Version gibt es in den ADAC-Geschäftsstellen und im Online-Shop des Autoclubs. Eine englische und französische Fassung stellen auch die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins zur Verfügung.
Wenn es gekracht hat, hilft der Unfallbericht bei der Dokumentation der Schäden. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) empfiehlt zudem, Fotos zu machen und Zeugen anzusprechen.
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