Neben dem Lenkschloss ist eine andere Diebstahlsicherung am Auto vorgeschrieben.
Bei Personenwagen und Motorrädern haben sich Lenkschlösser als Sicherungseinrichtung gegen Diebstahl durchgesetzt. Mit dem Verriegeln des Lenkschlosses fährt ein Schließbolzen in eine Bohrung in der Lenksäule oder einem damit verschweißten Anbauteil. Auf diese Weise wird die Drehbewegung des Lenkrades gesperrt.
Heute werden die Lenkschlösser in Autos mit den vorgeschriebenen elektronischen Wegfahrsperren kombiniert. Beim Abschalten der Zündung wird die Wegfahrsperre automatisch aktiviert.
Grundsätzlich müssen neue Personenwagen und Motorräder seit dem 1. Juli 1961 mit einer «Sicherung gegen unbefugte Benutzung» ausgerüstet sein. Für bereits zugelassene Fahrzeuge wurde damals die Nachrüstung einer entsprechenden Einrichtung bis zum 1. Juli 1962 vorgeschrieben.
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