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Partikelfilter
Vom 1. Juni 2010 an wird das Nachrüsten von Rußpartikelfiltern an Dieselfahrzeugen wieder staatlich gefördert. © dpa

Partikelfilter: Nachrüstung nachträglich fördern lassen

Das Nachrüsten von Rußpartikelfiltern an Dieselfahrzeugen wird ab dem 1. Juni wieder staatlich gefördert.

Für bestimmte Fahrzeuge gibt es auch rückwirkend einen Zuschuss in Höhe von 330 Euro, teilte der ADAC in München mit. Das gilt sowohl für PKWs als auch für Nutzfahrzeuge.

PKW und Wohnmobile

Förderfähig sind demnach Diesel-Pkw und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden. Der Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2010 nachgerüstet worden sein.

Nutzfahrzeuge

Bei Nutzfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen wird der Nachrüstfilter ebenfalls bezuschusst. Voraussetzung: Das Fahrzeug wurde bis zum 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen, die Nachrüstung ist zwischen dem 13. Mai und dem 31. Dezember 2010 erfolgt.

Ein Antragsformular hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Internetseite zur Verfügung gestellt.

Quelle: dpa
(Bilder: StVO; Schierenbeck/dpa; Hertha BSC)