Xenon- Frontscheinwerfer sind eine helle Alternative zu Halogenglühlampen. Doch ohne Zusatzfunktionen werden sie zur Gefahrenquelle am Auto.
Bei Xenon-Scheinwerfern am Auto handelt es sich um sogenannte Gasentladungslampen, die eine höhere Lichtausbeute und Lichtdichte als Halogenglühlampen haben. Sie brechen und streuen das Licht laut TÜV Nord in Hannover deshalb anders als die gängigen H1-, H4- oder H7-Glühlampen.
Laut TÜV müssen die Xenon-Frontscheinwerfer gemäß der Straßenverkehrs-Zulassungsverordnung (StVZO) über eine Scheinwerferreinigung verfügen. Denn bei verschmutzten und verschlierten Scheinwerfergläsern oder bei fehlerhafter Einstellung könnten Xenon-Lampen entgegenkommende Fahrer gefährlich blenden.
Auch eine automatische Leuchtweitenregelung ist Pflicht, damit die Scheinwerfer bei höherer Beladung des Fahrzeugs andere nicht blenden.
BerlinOnline Stadtportal Gmbh & Co KG
Karl-Liebknecht-Straße 29
D-10178 Berlin
Tel.: 01805 / 80 77 37
Fax.: 01805 / 00 28 97
(Festnetzpreis 14 ct/min; Mobilfunkpreise maximal 42 ct/min)
info@berlinonline.de