Seit dem 1. Januar 2008 gilt in Berlins Innenstadt die Umweltzone. Innerhalb des S-Bahn-Rings sind nur noch Fahrzeuge mit einer Plakette zulässig.
Nur noch bis 31.12.2009 dürfen Fahrzeuge mit den Plakettenfarben rot, gelb und grün in die Innenstadt.
Ab dem 1.1.2010 ist nur noch Fahrzeugen mit grüner Plakette das Fahren innerhalb der Umweltzone erlaubt.
Für Kraftfahrzeuge, die keine Plakette erhalten, gibt es die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Wer bereits eine gelbe oder rote Plakette hat und ab 2010 nicht mehr die Umweltzone befahren darf, muss sein Fahrzeug nachrüsten lassen bzw. braucht eine Bescheinigung über fehlende Nachrüstbarkeit von einer technischen KFZ-Prüfstelle. Nur in Einzelfällen kann ab dem 01.09.2009 ein Antrag auf Ausnahme bei den zuständigen Stellen in den Bezirken gestellt werden.
Mehr zu den beschlossenen Ausnahmen in der Berliner Zeitung vom 22. April 2009: "Nicht jeder braucht ab 2010 eine grüne Plakette" .
Die neue Kennzeichnungsverordnung des Bundes regelt die Kennzeichnung von Fahrzeugen nach Schadstoffgruppen mit Plaketten für die Windschutzscheibe sowie Ausnahmen von Fahrverboten. Sie schafft damit die Voraussetzungen für die Einführung von Umweltzonen mit emissionsabhängigen Fahrverboten.
Durch die Kennzeichnungsverordnung selbst werden keine Umweltzonen oder Fahrverbote festgelegt. Dies kann durch die zuständigen Behörden in den Ländern erfolgen, wenn die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten werden und der Verkehr eine wichtige Ursache ist. Die Verordnung definiert vier Schadstoffgruppen, die sowohl für Pkw als auch für Lkw gelten.
Die vier Schadstoffgruppen orientieren sich an den Euro-Normen von Diesel-Fahrzeuge. Durch Nachrüstung mit Partikelfilter kann die nächst höhere Schadstoffgruppe erreicht werden.
Für Fahrzeuge mit Otto-Motor ("Benziner") gibt nur zwei Einstufungen:
Schadstoffgruppe 1 ohne Plakette für Fahrzeuge schlechter als Euro 1 oder Schadstoffgruppe 4 für alle Fahrzeuge mit Euro 1 und besser, d.h. mit geregeltem Katalysator.
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Service: Umweltzone