08.02.2013, 09:01 Uhr
Grund ist die Überprüfung bzw. Endgültigmachung der vorläufigen Kostenberechnungen. Es wird um Verständnis für diese notwendige Maßnahme gebeten. Selbstverständlich können Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge weiterhin und von der Schließzeit unabhängig in den drei Bürgerämtern in Steglitz-Zehlendorf (Standorte Steglitz (Schloßstraße 37), Zehlendorf (Kirchstraße 1/3) und Lankwitz (Gallwitzallee 87)) zu folgenden Öffnungszeiten der Bürgerämter abgeben: Montag von 8 bis 15 Uhr; Dienstag von 11 bis 18 Uhr; Mittwoch von 8 bis 13 Uhr; Donnerstag von 11 bis 18 Uhr; und Freitag von 8 bis 13 Uhr.
Berlin-Zehlendorf
Quelle: Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
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