07.02.2013, 16:12 Uhr
Potsdam (dpa/bb) - Der FDP-Abgeordnete Hans-Peter Goetz ist vor dem märkischen Verfassungsgericht mit einer Klage gegen die eigene Landtagsfraktion gescheitert. Per Gericht wollte er Zusatzzahlungen an die parlamentarische Geschäftsführerin Marion Vogdt und an den stellvertretenden FDP-Fraktionschef Raimund Tomczak verbieten lassen. Seit Ende 2009 kassieren beide 1500 Euro beziehungsweise 1100 Euro neben ihrer Abgeordnetendiät als Zulage für ihre Fraktionsämter.
Wie das Verfassungsgericht am Donnerstag in Potsdam mitteilte, wurde das Verfahren schon deshalb für unzulässig erklärt, weil die Klage nicht fristgerecht erhoben worden ist. Zudem seien diese Zulagen vom damaligen Fraktionsvorstand 2009 so beschlossen und im Februar 2011 von der Fraktion erneut bestätigt worden. Außerdem habe sich der Antrag von Goetz ausschließlich gegen den FDP-Fraktionshaushalt von 2012 gerichtet. Das sei ebenfalls als unzulässig zu erachten (Aktenzeichen: VfGBbg 21/12).
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