Für jedes Auto, das im öffentlichen Straßenverkehr gefahren wird, muss eine Pflichtversicherung abgeschlossen werden. Sie garantiert, dass die Ersatzansprüche, die Dritten durch das eigene Fahrzeug entstehen, gedeckt sind. Über diese Haftpflichtversicherung sind Personen-, Sach-, Vermögens-, aber auch immaterielle Schäden, die etwa zur Zahlung von Schmerzensgeldern führen können, abgedeckt. Ohne eine solche Versicherung müssten Schuldtragende mitunter hohe Summen aus eigener Tasche bezahlen.
Über diesen Pflichtteil hinaus kann man das eigene Auto auf freiwilliger Basis zusätzlich versichern. Die Teilkasko-Versicherung kommt teilweise für Fahrzeugschäden auf, die am eigenen KFZ verursacht wurden. Sie schließt beispielsweise Defekte und Schäden ein, die durch Brand, Unwetter sowie Diebstahl oder Glasbruch entstehen. Die Vollkasko-Versicherung erweitert den Teilkasko-Schutz auf selbstverschuldete Kollisionsschäden, Vandalismus sowie Unfallschäden, bei denen kein Verursacher ermittelt werden kann. Die genauen Konditionen sind von den jeweiligen Versicherern abhängig und sollten vom Versicherungsnehmer je nach den eigenen Bedürfnissen vereinbart werden.