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Das Nichtraucherschutzgesetz tritt in NRW am 1. Juli in Kraft.
NRW erlaubt Ausnahmen vom Rauchverbot
Modellversuch für Kneipen mit Entlüftungsanlagen
Johannes Nitschmann
DÜSSELDORF. In nordrhein-westfälischen Gaststätten, die spezielle Entlüftungsanlagen zum Nichtraucherschutz einbauen, soll vorerst weiter geraucht werden dürfen. Der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums, Ulrich Lensing, erklärte gestern gegenüber der Berliner Zeitung, die Wirksamkeit der Filteranlagen solle in einem auf zwei Jahre befristeten "Modellversuch" überprüft werden. Erst aufgrund der Erfahrungswerte während des wissenschaftlich begleiteten Modellversuchs werde das Düsseldorfer Gesundheitsministerium "eine fachlich und juristisch" unangreifbare Rechtsverordnung zum Einbau von Filteranlagen als Nichtraucherschutz erlassen können.
Das Nichtraucherschutzgesetz tritt in NRW am 1. Juli in Kraft. Nach einer sogenannten "Innovations-Klausel" in diesem Gesetz, können Gaststätten dann Ausnahmen vom Rauchverbot gestattet werden, wenn die Gäste durch technische Einrichtungen vor dem Passivrauchen geschützt werden. FDP-Fraktionschef Gerhard Papke hatte gestern von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann umgehend eine entsprechende "Rechtsverordnung" angemahnt, um Klarheit zu schaffen welche Entlüftungsanlagen in Kneipen ein Rauchverbot überflüssig machen. "Die Sache ist eilbedürftig", sagte Papke. Laumann-Sprecher Lensing, erklärte, dass es derzeit "noch überhaupt keine wissenschaftlichen Erfahrungswerte" gebe, auf der eine solche Rechtsverordnung basieren könne. Deshalb würden zunächst alle Gaststätten mit speziellen Entlüftungsanlagen vom Rauchverbot suspendiert. Diese Regelung gelte bis zum Abschluss des Modellversuchs.
Berliner Zeitung, 21.05.2008
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