Berlin - Werbung am Telefon, lästige E-Mails, uneinsichtige Firmenchefs: Berlins Datenschützer registrieren immer mehr Verstöße gegen das Datenschutzgesetz. Und weil alleiniges Abmahnen nicht viel hilft, werden seit diesem Jahr auch Bußgeldbescheide verschickt. 46 Verfahren wurden von der Behörde seit Januar eingeleitet. „Wir haben für die Ahndung dieser Verstöße eigens eine Bußgeldstelle geschaffen, weil nur deutliche Härte hilft“, sagt Daniel Holzapfel, Jurist beim Berliner Datenschutzbeauftragten. 1,13 Millionen Euro mussten bisher gezahlt werden.
Grundlage für die Bemessung sind Ausmaß des Falls und finanzielle Verhältnisse des Betreffenden. Den größten Brocken mit 1,1 Millionen Euro zahlte die Deutsche Bahn, die ihren Sitz in Berlin hat. Sie musste für systematische Überprüfungen ihrer 173 000 Mitarbeiter mit gleich mehreren Verstößen büßen. So wurden Kontodaten durch eine Detektei ermittelt und der E-Mail-Verkehr überwacht. Das Bußgeld war das höchste, das eine deutsche Datenschutzbehörde jemals festsetzte. 40 000 Euro wiederum verlangten die Berliner von einem Medienunternehmen, das Kontodaten über ein Call-Center erwarb, um Abbuchungen vorzunehmen.
Die meisten Fälle betreffen aber „kleine Fische“. So wurde eine Optikerin mit 5 000 Euro zur Kasse gebeten, weil sie sich weigerte, der Datenschutzbehörde Auskunft zu erteilen, woher sie bestimmte Daten hatte. Vorausgegangen war die Beschwerde eines Bürgers, bei dem ein Arzt eine spezielle Augenerkrankung diagnostiziert hatte. Wenig später erhielt der Mann ein Werbeschreiben der Optikerin, die angab, auf diese Augenerkrankung spezialisiert zu sein. Ein Fitnessstudio wiederum wurde mit 30 Euro verwarnt, weil es Daten seiner Kunden an ein anderes Studio weitergab. Oft sind die Datenschützer aber machtlos. Etwa bei sogenannten „Cold Calls“. Gemeint sind unzulässige Werbeanrufe, die einen „kalt erwischen“. Da wird etwa die Teilnahme an einem Glücksspiel angeboten, ein günstiger Telefontarif oder eine gewinnversprechende Geldanlage. „Ziel ist immer, dass am Ende Geld fließt“, sagt Holzapfel. Die Zahl der „Cold Calls“ hat sich in den letzten Jahren deutlich erhöht. „Berlin hat sich leider zu einer Hochburg rechtswidrig arbeitender Call-Center entwickelt“, sagt Holzapfel.
Die Call-Center erwerben persönliche Daten bei Händlern im Internet, die nicht nur Namen und Adressen, sondern auch Angaben wie Telefonnummern oder Bankverbindungen enthalten. Es seien „riesige Datenbestände auf dem Markt, so Holzapfel. Damit wird dann gezielt Werbung gemacht. „Je mehr man von einer Person weiß, desto erfolgreicher kann man vorgehen“, sagt Holzapfel. Insbesondere ältere Menschen sind beliebte Zielpersonen, weil sie sich schlecht wehren können. Oft werden nicht nur Verträge wie Abos von Lotterie-Losen angeboten, sondern gleich auch abgebucht. Maßnahmen gegen solche Call-Center lassen sich nur schwer durchsetzen. Weil diese meistens nur kurz am Markt sind und dann Wege finden, unter neuem Namen und mit neuem Management weiterzuarbeiten, wie Holzapfel sagt.
Derzeit prüfen die Datenschützer, ob es beim Netzwerk SchülerVZ Sicherheitslücken im System gab. Einem 20-Jährigen war es gelungen, dort Daten zu kopieren. Diese privaten Angaben sollten nur für einen bestimmten Freundeskreis sichtbar sein. Angeblich wollte der 20-Jährige mit dem Daten-Klau SchülerVZ erpressen. Er wurde festgenommen, er hat sich in der Haft erhängt.
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Geld fürs Land
Die Datenschützer ermitteln von Amts wegen: Private Firmen sind verpflichtet, ihnen Auskünfte zu erteilen. Durchsuchen darf die Behörde nicht, das dürfen nur die Ermittler.
Einzelne Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 300 000 Euro geahndet werden, aber nur im privaten Bereich. Das Geld geht an das Land Berlin. Bei Behörden können die Datenschützer Vorgänge lediglich beanstanden.
Die Bemessung der Bußgelder für diese Ordnungswidrigkeiten ist gesetzlich geregelt. Die Höhe hängt ab vom Ausmaß des jeweiligen Falles und den finanziellen Verhältnissen des Betreffenden.
Gegen Bußgelder kann Einspruch eingelegt werden. Dann wird der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt. In diesem Jahr landeten drei Verfahren vor Gericht.
Die Zahl der Eingaben von Bürgern wegen Datenschutzverstößen hat zugenommen: 2003 gab es insgesamt 924 Eingaben. Im vergangenen Jahr waren es 1 458.