Weil sie über Anhaltspunkte für mögliche Bordellbesuche von Richtern und manipulierte Strafermittlungen zu diesem Vorgang berichtet haben, sollen zwei Leipziger Reporter Geldstrafen in Höhe von jeweils 6 000 Euro zahlen. Das hat gestern die Dresdner Staatsanwaltschaft im Prozess gegen die freien Journalisten Arndt Ginzel und Thomas Datt gefordert. Den beiden Journalisten werden üble Nachrede und Verleumdung zur Last gelegt. Ihre Anwälte forderten in dem Verfahren vor dem Dresdner Amtsgericht Freispruch für ihre Mandanten.
In dem Verfahren geht es um zwei Artikel im Nachrichtenmagazin Der Spiegel und bei Zeit online, an denen Datt und Ginzel als Autoren mitwirkten. Darin wurde über das Leipziger Bordell "Jasmin" berichtet, in dem Anfang der Neunzigerjahre minderjährige Zwangsprostituierte einer honorigen Kundschaft - darunter Juristen und städtische Beamte - zugeführt worden sein sollen. Die Journalisten hatten mit zwei Opfern gesprochen, die anhand von Fotos einige ihrer damaligen Freier identifiziert haben sollen. Außerdem berichteten sie unter Berufung auf einen namentlich nicht genannten Polizeibeamten davon, dass die Ermittlungen gegen einen Richter, der Kunde des Bordells gewesen sein soll, manipuliert worden sein könnten. Tatsächlich förderte der Dresdner Prozess jetzt weitere Anhaltspunkte dafür zutage.
Die Namen der angeblichen Freier aus der Justiz wurden in den Artikeln nicht erwähnt. Dennoch erstatteten zwei von ihnen Anzeige. Sie treten zudem als Nebenkläger in dem Verfahren auf und forderten über ihre Anwälte beim gestrigen Plädoyer Haftstrafen auf Bewährung für die Angeklagten.
Das ganze Verfahren gegen Datt und Ginzel wies von Beginn an eine Reihe von Auffälligkeiten auf. So forderte die Staatsanwaltschaft nach Erscheinen der beiden Artikel im Jahr 2008 in einem Schreiben den Leipziger Polizeipräsidenten auf, Anzeige gegen die Verfasser zu stellen. Der weigerte sich zunächst, änderte seine Meinung jedoch nach einem Telefonanruf aus dem sächsischen Innenministerium. Während des Prozesses wurde zudem bekannt, dass die Generalstaatsanwaltschaft einen Polizisten anderthalb Wochen vor dessen Zeugenaussage vorgeladen und zum Prozessgegenstand befragt hat. Die Verteidiger der Journalisten werteten dies als mögliche Zeugenbeeinflussung.
Sowohl der Journalistenverband als auch die Organisation Reporter ohne Grenzen und die Gewerkschaft Verdi beobachten aufmerksam den Prozess. In Erklärungen mahnten sie, dass das Gericht das Grundrecht der Pressefreiheit beachten müsse. Die Urteilsverkündung ist für den 13. August geplant.
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Foto: In Dresden findet derzeit der Prozess statt.