Jetzt eben auch Silvana Koch-Mehrin. In der hitzigen Debatte über den Digitalisierungsdrang des gebührenfinanzierten Rundfunks hat sich gestern die Europa-Abgeordnete der FDP zu Wort gemeldet. Die Politikerin rief die EU-Kommission an, um von höchster Stelle prüfen zu lassen, ob die "Tagesschau" mit einer eigenen Anwendung (App) auf internetfähigen Mobiltelefonen wie dem iPhone unterwegs sein darf, wie sie es von diesem Frühjahr an nach eigenem Bekunden tun will.
Dabei könnte man meinen, es gehe nur um ein Mini-Programm und nicht um eine Revolution. Dieser Streit ist aber weitaus mehr als eine Petitesse. Denn während die ARD sagt, sie wolle bloß ihrem Auftrag gerecht werden, junge und mobile Gebührenzahler mit ihren Angeboten zu erreichen, geht es etwa Verlagen und Privatsendern um mehr: um ihre Existenz. Vor allem weil die Auflagen vieler Zeitungen einbrechen und auch Internet-Ab-leger großer Marken kein Geld bringen, suchen sie nach neuen Einnahmequellen. Viele suchen ihr Heil in bezahlten Inhalten und setzten auf moderne Handys als den neuen Verbreitungsweg. So sind etwa Bild, Welt und Süddeutsche Zeitung bereits gegen ein paar Euro pro Monat auf dem iPhone zu haben.
Die Debatte um die "Tagesschau"-App steht indes nur exemplarisch für ein viel größeres Dilemma: Wie viel dürfen ARD und ZDF im Netz, damit sie sich einerseits der neuen Medienrealität stellen und frisches Publikum erreichen können - und was müssen ihnen Politik und Kontrollgremien verwehren, damit andererseits keine allzu mächtige gebührenfinanzierte Konkurrenz für Verlage und das Privat-TV heranwächst?
Die Medienpolitik hat den öffentlich-rechtlichen Programmen im Digitalen eigentlich deutliche Schranken gesetzt. Die 12. Novelle des Rundfunk-Staatsvertrages sieht vor, dass ARD und ZDF im Netz kaum Unterhaltung bieten dürfen, keine presseähnlichen Angebote und auch keine üppigen Programmarchive. Einige Sender haben bereits reagiert: Das ZDF gibt an, etwa 80 Prozent aller einzelnen Seiten gelöscht zu haben, darunter viele Kochrezepte und Ratgeber für Familie und Beruf.
Die wirklich spannende Frage ist, welche Ausnahmen die Rundfunkräte von ARD und ZDF den gebührenfinanzierten Sendern gewähren. Die haben nach dem neuen Gesetz die Möglichkeit, Angebote gezielt aus der rechtlichen Sperrzone herauszubringen. Dafür haben die Länder, die in Deutschland für das Medienrecht zuständig sind, den Drei-Stufen-Test erfunden: Ein aufwendiges und teils unübersichtliches Verfahren, in dem die Gremien prüfen müssen, ob die betreffenden Inhalte einen Mehrwert bieten und ob ihn die private Konkurrenz auch ertragen kann.
Dieser Prüfung müssen sich auch alle schon existierenden Angebote im Netz und auf den Digitalkanälen unterziehen. Der Rundfunkrat des NDR hat gerade beispielsweise das Portal tagesschau.de einem ersten Prüf-Zyklus dieser sogenannten Bestandsprüfung unterzogen. Die Gremien der acht übrigen ARD-Anstalten müssen dem noch zustimmen, vorläufig steht aber fest: Das Portal der "Tagesschau" muss etliche Inhalte löschen.
Anders als in diversen Medien vermeldet, stellte der NDR-Rundfunkrat dem Portal allerdings keinen "Freifahrtsschein" aus. Im Gegenteil: Sendungen und Beiträge, die älter als ein Jahr sind, muss die Redaktion entfernen. Lediglich die 20-Uhr-Ausgabe der "Tagesschau" und alle Ausgaben der "Tagesthemen" sollen nicht dem digitalen Verfall ausgesetzt werden. Sie sind dem Konzept nach "zeit- und kulturhistorische Archive", die der Gesetzgeber von seinen Beschränkungen ausnimmt. Auch einzelne Dossiers, etwa zur laufenden Legislaturperiode, sollen so lange im Netz stehen dürfen, wie sie für aktuelle Debatten relevant sind.
Hamburgs Erster Bürgermeister, Ole von Beust (CDU), dessen Regierung die Rechtsaufsicht für NDR-Verfahren und im Prüfkreislauf für tagesschau.de das letzte Wort innehat, sagte bereits, dass sich das vorliegende Konzept mit den gesetzlichen Vorgaben deckt. Eine Meinung, die nicht alle in der Branche zufriedenstellt: Der ebenfalls in Hamburg ansässige Verlag Gruner und Jahr teilte mit, sich eine Klage vorzubehalten.
Die "Tagesschau" online erfährt also eher eine Beschränkung denn einen Ausbau. Auch eine iPhone-App wäre im Prinzip nichts Neues. Ein vorläufiger Entwurf, den diese Zeitung eingesehen hat, sieht vor, ausschließlich die Inhalte für das Mobiltelefon aufzubereiten, die ohnehin schon über Internet-Browser auf tagesschau.de abrufbar sind - darunter die aktuellen Sendungen von "Tagesschau", "Tagesthemen" und "Nachtmagazin", ein Beitragsarchiv und die gut 20 Textnachrichten, die das Portal täglich vermeldet. Eine vage angedachte Erweiterung wäre indes schon eher ein berechtigter Grund für Protest: In der Zentralredaktion ARD-aktuell überlegt man, in einer nächsten Entwicklungsstufe auch regionale Nachrichten in die "Tagesschau"-App zu integrieren. Auch wenn dafür völlig automatisiert die News aus den Regionen auf den Portalen der ARD-Anstalten abgegriffen würden, wäre das ein Angriff auf die Kernkompetenz der Verlage. Der eigentliche Aufschrei könnte der Branche erst noch bevorstehen.
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"Tagesschau" unterwegs
Apps sind kleine Programme für Smartphones wie das Motorola Milestone oder Apples iPhone. Die Spiele oder Anwendungen zum Online-Banking oder für den aktuellen Wetterbericht werden heruntergeladen, ein großer Teil ist kostenlos.
Verlage entdecken Apps als Vertriebsweg für die Inhalte ihrer Zeitungen. Die Axel Springer AG hat für die Bild und die Welt Apps herausgebracht. Die Welt-App kostet beispielsweise 1,59 Euro für die ersten 30 Tage und dann 2,99 oder 4,99 Euro pro Monat. Die ARD hat mit ihrem Plan, eine App der "Tagesschau" anzubieten, eine Debatte ausgelöst. Angezeigt werden sollen ähnliche Inhalte wie auf tagesschau.de. Verlage und private Sender fürchten aber eine gebührenfinanzierte Konkurrenz im Internet.
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Foto: EU-Abgeordnete Silvana Koch-Mehrin will die "Tagesschau"- App für Smartphones prüfen lassen