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DRESDEN

Im Eilverfahren

Hilal Sezgin

Zwischen Weihnachten und Neujahr, wenn die Feiertage noch nachklingen und die Redaktionen dünn besetzt sind, entschied die deutsche Justiz, ein wenig schmutzige Wäsche zu waschen. Im Schnellwaschgang. Die Staatsanwaltschaft Dresden stellte die Ermittlungen ein, nachdem einem Polizisten, dem Präsidenten des Landgerichts und einem Richter unter anderem fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen worden war. Trotz der Schwere der Vorwürfe und des komplizierten Hintergrunds soll es, wenn es nach dem Willen der Staatsanwaltschaft geht, keine Gerichtsverfahren geben. Und so wird sich die Öffentlichkeit vielleicht nie ein vollständiges Bild machen können von dem, was am 1. Juli in Dresden geschah - und ob es hätte verhindert werden können.

Am 1. Juli 2009 war die Ägypterin Marwa el Sherbini im Dresdner Landgericht erstochen worden. Ein Mann namens Alex Wiens hatte sie - eine Muslimin mit Kopftuch - ein Jahr zuvor als Islamistin und Terroristin beschimpft. Dritte riefen die Polizei, Wiens wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt, der Verurteilte und die Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Und so kam es im Juli zu einem zweiten Prozess, in dem Wiens el Sherbini ermordete, und im Herbst 2009 zu einem dritten, in dem er schließlich für diesen Mord verurteilt wurde.

Obwohl die Verhandlung am 1. 7. bereits eine Revisionsverhandlung gegen einen Angeklagten mit "unbelehrbar rassistischer Grundhaltung" (O-Ton Staatsanwaltschaft) war, der in einem früheren Brief an das Amtsgericht von Muslimen als "Monstern" und "Feinden" (O-Ton Wiens) gesprochen hatte, wurde er vor Betreten des Gerichts nicht einmal auf Waffen kontrolliert. Keine Polizisten wohnten der Verhandlung bei, sie mussten per Alarmknopf gerufen werden und betraten den Saal, als el Sherbinis Ehemann ihr bereits zu Hilfe gekommen war und mit Wiens um das Messer rang; einer der Polizisten schoss auf den Ehemann, nicht auf den Täter.

Fahrlässigkeit liege nicht vor, erklärt die Staatsanwaltschaft jetzt, weil dem Polizisten nur "wenige Sekunden . zum Eingreifen in das hochdramatische, gleichzeitig aber auch ausgesprochen unübersichtliche Geschehen" blieben. Das mag sein. Zynisch ist es dann aber zu behaupten, das "am Gericht installierte Alarmsystem" sei, "wie die rasche Reaktion der Gerichtswachtmeister auf den Notruf zeigt, keinesfalls fehlerhaft, sondern durchaus effektiv". Ein Notrufsystem, das Sicherheitsbeamte vor Situationen stellt, die mit dem Tod einer Zeugin enden, kann man alles Mögliche nennen. Nur nicht effektiv.

Wenig überzeugend klingt auch die gebetsmühlenartig wiederholte Beteuerung der Staatsanwaltschaft, dass sich der Angeklagte äußerst diszipliniert verhalten habe - jedenfalls, bis er das Messer zückte. Sein Hassbrief habe dem Gericht bereits vor der ersten Verhandlung vorgelegen, und diese sei unauffällig verlaufen. Spricht das etwa das Gericht von dem Vorwurf mangelnder Sorgfalt frei? Wohl kaum. Eher hat man Glück gehabt, dass sich Wiens Hass nicht schon bei der ersten Verhandlung Bahn brach. Leider verließ dieses Glück dann das Gericht, und vor allem verließ es Marwa el Sherbini.

Dass sie in einem voll besetzten Gerichtssaal dem Hass auf Muslime zum Opfer fiel, ist tragisch genug. Dieser Tragik wird die Entlastung der Justizvertreter durch nahestehende Kollegen nicht gerecht. Selbst, wenn alles formal korrekt ist: Ein Gericht, in dem es zu einem Mord kommt, muss öffentlich und in einem ordentlichen Verfahren Rede und Antwort stehen. El Sherbinis Hinterbliebene wollen nun bis vor den Europäischen Gerichtshof ziehen, um doch noch eine Verhandlung gegen das Dresdner Gericht zu erzwingen. Und auch den legitimen Wunsch der Öffentlichkeit nach Transparenz und Unparteilichkeit befriedigt ein solches, hurtig zwischen den Jahren erfolgtes Ende der Ermittlungen nicht.