Am 1.April 1963 ist das Zweite Deutsche Fernsehen auf Sendung gegangen - 46 Jahre später sehen 35 Staatsrechtsprofessoren, Journalistenverbände, Medienexperten und sogar etliche Politiker Rundfunkfreiheit und "unabhängigen Journalismus" im ZDF akut gefährdet. 46 Jahre lang, so darf man vermuten, stand es darum in der Mainzer Sendeanstalt offenbar zum Besten, enthielten sich die Landesregierungen und die Parteien jedes Versuchs inhaltlicher und personeller Einflussnahme, war unabhängige Berichterstattung erste u nd selbstverständliche Journalistenpflicht, jedenfalls war 46 Jahre lang weit und breit - abgesehen von vereinzelten Nörgeleien hier und da - nichts Gegenteiliges zu hören, kein lauter Protest, kein professoraler Appell. Erst jetzt, da die Vertragsverlängerung des ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender gefährdet ist, weil die CDU-Fraktion im ZDF-Veraltungsrat - angeführt vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch - den Mann gegen eine gefälligere Figur auszutauschen wünscht, erscheint der Mainzer Leuchtturm des unabhängigen Journalismus schlagartig bedroht, entsprechend groß ist die Zahl seiner tapferen Verteidiger. Größer ist nur die Unaufrichtigkeit der gesamten Debatte.
Ehrlich wird sie - das ist in der Tat überraschend - nur von Roland Koch geführt, so ehrlich wie von Konrad Adenauer vor 46 Jahren. Der erste Kanzler der Bundesrepublik empfand seinerzeit, es bedürfe neben der ARD eines weiteren bundesweiten Programms, ausgestrahlt zu keinem anderen Zweck, als Glanz und Glorie der Bundesregierung bundesweit zu verkünden und nach Kräften zu mehren. Dieses "Adenauer-Fernsehen", das den Journalisten die Rolle als gutbezahlte Ausrufer und Hofschranzen zugewiesen hätte, wurde vom Bundesverfassungsgericht im Februar 1961 ("1. Fernsehurteil") aus zwei Gründen verworfen. Erstens sei die Organisation des Rundfunks Ländersache, der Bund habe sich herauszuhalten. Zweitens würde ein Staatsfernsehen die Rundfunkfreiheit des Art. 5 GG verletzen. Im Rundfunk müsse das Prinzip der "Staatsferne" gelten: "Für die Veranstaltung von Rundfunksendungen wird durch Gesetz eine juristische Person des öffentlichen Rechts geschaffen, die dem staatlichen Einfluss entzogen oder höchstens einer Rechtsaufsicht unterworfen ist ..." Adenauer, der das Bundesverfassungsgericht damals noch nicht so recht im politischen System der Bundesrepublik unterzubringen wusste, kommentierte das Urteil ebenso offen wie unverfroren: "Also, das Kabinett hat gestern beschlossen, dat Urteil is falsch."
Zumindest was die Verpflichtung zur Staatsferne betraf, empfanden genau so die Ministerpräsidenten, die statt des "Adenauer-Fernsehens" das ZDF in die Welt setzten. Im Staatsvertrag über die Gründung der Anstalt von 1961 sicherten sich die Regierungszentralen und Parteien durch den Verwaltungsrat und den Fernsehrat einen derart bestimmenden Einfluss insbesondere bei der Besetzung von Führungspositionen, dass die Bundesrepublik am Ende, kaum kaschiert, doch noch bekam, was ihr Adenauer hatte geben wollen - einen Staatssender.
Es ist bizarr, dass die Folge des "1. Fernsehurteils" des Bundesverfassungsgerichts, das zur "Staatsferne" verpflichtete, die Gründung einer Rundfunkanstalt war, die die Politik von Anfang an als ihre Beute begriff. Das ZDF wurde ein seltsamer Streichelzoo: Kamen die hohen Tiere der Politik zu Besuch nach Mainz-Lerchenberg, dann wurde ihnen brav das Fell gekrault. Jahrzehntelang hat das ebenso einvernehmlich wie geräuschlos funktioniert. Gewusst hat es jeder, beklagt hat sich keiner. Wer hätte auch klagen sollen? Irgendwann und irgendwie wurde jeder bedient. Nur Art. 5 GG ging im vergangenen halben Jahrhundert regelmäßig leer aus. Der Politik war es egal: "Da man nicht erreichen konnte, dass das, was recht ist, mächtig sei, machte man das, was mächtig ist, rechtens." (Blaise Pascal)
Diese Tradition findet in Roland Koch ihren entschlossensten Vertreter. Innovativ ist an seinem Vorgehen nur, dass er - so unverfroren wie Adenauer - die Demontage des ZDF-Chefredakteurs und damit die Verletzung von Art. 5 GG öffentlich betreibt, im Bewusstsein seiner Macht und der Ohnmacht des Rechts. Und neu ist ebenfalls, dass endlich Widerspruch sich regt, nicht nur unter Staatsrechtslehrern, sondern vor allem auch unter den Angehörigen der Mainzer Anstalt. Nikolaus Brender hat sich den Ruf, ein "unabhängiger" Journalist zu sein, vor allem mit einem Fernsehauftritt erarbeitet, in dem er den frisch abgewählten Bundeskanzler Gerhard Schröder energisch in die Schranken wies. Das sagt nicht viel über Brender, aber fast alles über den öffentlich-rechtlichen Rundfunkjournalismus: Wer einen kritischen Gedanken äußert, gilt als "unabhängig", wer zwei riskiert, bekommt den Grimme-Preis, ab dem dritten gilt man als Querulant. Etliche ZDF-Redakteure haben Koch einmal widersprochen, einen zweiten Widerspruch haben sie noch frei. Ganz ohne Risiko.
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"Da man nicht erreichen konnte, dass das, was recht ist, mächtig sei, machte man das, was mächtig ist, rechtens." Blaise Pascal (1623-1662)