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Geheim bleibt geheim

Der WDR darf Journalisten Auskünfte über seine Geschäfte verweigern

Michael Billig

Die Geschäfte des WDR und seiner Rundfunkratsmitglieder bleiben der Öffentlichkeit weiter verborgen. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln hervor, das am Donnerstag eine Klage des freien Journalisten Marvin Oppong abgewiesen hat. Oppong wollte vom WDR wissen, an welche Firmen und in welchem Umfang der Sender gewerbliche Aufträge vergibt. Erstmals hatte er Ende 2006 angefragt. Der WDR lehnte mit Verweis auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eine Antwort ab. 2008 reichte Oppong Klage ein und berief sich dabei nicht nur auf das Landespresse-, sondern auch auf das seit 2002 in NRW in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Oppongs Anwalt argumentierte vor Gericht, Gebührengelder auszugeben sei ein verwaltungstechnischer Akt, die Verwendung offenzulegen, schaffe mehr Transparenz. Die Kammer orientierte sich bei ihrem Urteil aber an der bisherigen Rechtsprechung. Danach sei der WDR trotz Gebührenerhebung keine Behörde. Somit ist der ARD-Ableger anders als beispielsweise Ministerien und Stadtverwaltungen nicht verpflichtet, Journalisten oder Bürgern Auskünfte zu erteilen.