Es wird etwas geschehen. Die Justizminister von Bund und Ländern haben es beschlossen. Das ist erfreulich, wenngleich ein wenig unerwartet. Denn schon im Jahr 1957 hatte ein hoher Beamter des Bundeskriminalamts öffentlich gemahnt, dass etwas geschehen müsse. Dann ist 26 Jahre nichts geschehen, erst als sich die Generalstaatsanwälte 1983 damit befassten, geschah etwas: Die obersten Ermittler der Republik befanden, dass schon längst etwas hätte geschehen sollen und endlich auch geschehen müsse. Und tatsächlich haben soeben, noch einmal 26 Jahre später, die deutschen Justizminister beteuert, dass nun etwas geschehen werde.
Sollte wirklich 52 Jahre nach der ersten Ermahnung etwas geschehen, müsste es Folgendes sein: Angesichts der Tatsache, dass einerseits in Deutschland Jahr für Jahr etwa 1 200 Tötungsdelikte registriert werden, andererseits mindestens ebenso viele, möglicherweise aber mehr als 7 000 Tötungsdelikte infolge miserabler Leichenschauen unentdeckt bleiben, empfiehlt sich dringend eine Verbesserung der Leichenschauen. Diese Schlussfolgerung ist nicht besonders anspruchsvoll, dass sie erst jetzt - eventuell - gezogen wird, erinnert an eine "handlungsstarke Geschichte" Heinrich Bölls von 1954: In "Es wird etwas geschehen" arbeitet der Held - "dem Nichtstun zugeneigt" - in einer Firma, in der alle Mitarbeiter sich und anderen unablässig versichern, es werde, könne, solle und müsse etwas geschehen, und nichts geschieht. Wer die Geschichte liest, der liest die Geschichte der Leichenschau-Reform in Deutschland.
Nur auf den ersten Blick ist der Gegenstand bizarr und der nonchalante Umgang des Gesetzgebers damit eine Petitesse. Über diverse Aufgaben des Staates lässt sich reden. Dass aber der Schutz des Lebens der Bürger seine erste und wichtigste Aufgabe ist, lässt sich nicht bestreiten. Wenn es heißt, Strafjustiz und Polizei sollten die "Sicherheit" der Bürger gewährleisten und notfalls wiederherstellen, dann ist damit an erster Stelle gemeint - sie vor Mord und Totschlag bewahren und Mörder und Totschläger schon deshalb aus dem Verkehr ziehen, um sie an weiteren Morden und Totschlägen zu hindern. Wenn die lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord zwingend im Strafgesetzbuch (§ 211 Abs. 1 StGB) vorgesehen ist, dann soll das verdeutlichen, dass die Rechtsordnung das "Leben" zum höchsten Schutzgut erklärt und seine Verletzung mit der schärfsten Sanktion belangt. Und wenn die immer schärferen Anti-Terror-Gesetze, die immer massiveren staatlichen Eingriffe in die Privatsphäre der Bürger nach einer Begründung schrien, war und ist stets ein Innenminister zur Stelle, der auf die "Sicherheit", also auf den Schutz von Leib und Leben der Menschen verweist. Das ist zumindest geprahlt.
Denn mehr noch als um die Aufklärung von Kapitalverbrechen ist der Staat darum bemüht, sich Informationen über Mord und Totschlag vom Leibe zu halten. Erfolgreicher als alle Konzepte der Verbrechensbekämpfung ist sein Versuch, die Wahrnehmung des Verbrechens zu verhindern. Die Erfolge, die der Staat auf diesem Gebiet erzielt, verdanken sich einem einfachen, aber sehr wirksamen Trick. Weil die Leichenschau, die Aufschluss über die Todesursache geben soll, nur von Fachleuten mit qualifizierten gerichtsmedizinischen Kenntnissen geleistet werden kann, ist dafür gesorgt, dass die Leichenschau in Deutschland weitgehend Laien vorbehalten bleibt. Grundsätzlich ist dazu jeder Arzt berechtigt - der Notarzt, der zum vermeintlichen Unfallort gerufen wird und das Messer im Rücken des Opfers übersieht, ebenso wie der Hausarzt, der umstandslos das natürliche Ableben seines langjährigen, soeben erwürgten Herz-Patienten bescheinigt.
Dank der Inkompetenz der Ärzte, zwischen "natürlicher" und "unnatürlicher" Toderursache zu unterscheiden, sind rund 50 Prozent aller Totenscheine falsch ausgestellt. Weil aber selbst das nicht garantiert, dass nur ja kein Mord mehr als nötig erkannt und verfolgt wird, hat der Staat weitere Vorsorge zum Schutz seines Nichtwissens getroffen: Die Obduktion ist in Deutschland eine Rarität, lediglich ein bis zwei Prozent der Leichen landen in der Gerichtsmedizin.
Die Reform der Leichenschau wird seit Jahrzehnten ebenso hartnäckig wie vergeblich gefordert. Doch ist die Verweigerung des Gesetzgebers verständlich, werden die Folgen einer wesentlich erhöhten Aufklärung von Mord und Totschlag bedacht: Nicht nur würde der Bedarf an Polizisten, Richtern, Staatsanwälten spürbar steigen, eine Aussicht, die selbst entschiedene Anhänger des "law-and-order"-Gedankens schockiert. Vor allem aber würde nicht die Nachricht erhöhter Sicherheit die Öffentlichkeit erreichen, sondern vermutlich ausschließlich das Gegenteil - dramatische Zunahme von Mord und Totschlag. Vor die Wahl gestellt, ob er die Sicherheit der Bürger schützen oder ihr Sicherheitsgefühl erwärmen soll, hat sich der Staat noch stets für die Heraufsetzung der Temperatur entschieden.
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Foto: Über diverse Aufgaben des Staates lässt sich reden. Dass aber der Schutz des Lebens der Bürger seine erste und wichtigste Aufgabe ist, lässt sich nicht bestreiten.