Im Juni 1975 erfand Bill Gates die Raubkopie. Damals steuerte ein blaues Wohnmobil das "Ricky's Hyatt House" im kalifornischen Palo Alto an, an Bord ein Team der Winzfirma MITS aus Albuquerque. Firmenchef Ed Roberts hatte den ersten Mikrocomputer-Bausatz der Welt auf den Markt gebracht: den Altair 8800. Zwei Grünschnäbel namens Paul Allen und Bill Gates waren dabei, für den kleinen Computer eine Version der Programmiersprache BASIC zu schreiben, die eigentlich schon hätte fertig sein sollen. Im Hyatt House hatten sich die Mitglieder des "Homebrew Computer Clubs" eingefunden (unter ihnen ein junger Mann namens Steve Jobs). Viele hatten bereits einen Altair 8800 gekauft, aber noch keiner hatte sein BASIC erhalten. Das Vorführgerät war mit einem Lochstreifenleser für die Software ausgestattet, angeblich fiel der Lochstreifen irgendwann zu Boden. Beim nächsten Clubtreffen wurden BASIC-Kopien gratis verteilt.
Im Februar 1976 veröffentlichte Bill Gates einen "offenen Brief an die Hobbyprogrammierer" und unterstellte ihnen wütend, seine Software zu stehlen. Sein BASIC verbreitete sich wie ein Buschfeuer und wurde zum de facto-Standard - nicht zuletzt aufgrund der Aktivitäten jener Enthusiasten, die Gates so angeprangert hatte. 1995 war der durch digitale Kopien angeblich existenzbedrohte Bill Gates der reichste Mann der Welt.
Die gegenwärtige Stimmung in der Kulturindustrie, in der Musikindustrie und nun auch den Zeitungs- und Buchverlagen erinnert frappant an diese drei Jahrzehnte zurückliegende Episode. Wieder führt die gespenstische Leichtigkeit, mit der Dinge sich in digitaler Form bewegen lassen, zu Panik und tektonischen Veränderungen ganzer Industriezweige. Vor 30 Jahren war die Softwareindustrie als neue Größe auf den Plan getreten - heute sind es Google, Wikipedia, Facebook & Co. Und mit der Virtualisierung der Kulturdinge verlieren auch die damit verbundenen Begriffe ihre Festigkeit. Für Vertreter der Piratenpartei beispielsweise ist geistiges Eigentum "das falsche Konzept". Sie befürworten Bezahlung bei direktem Verkauf von digitalem Kulturgut, fordern aber die freie - nichtkommerzielle - Weitergabemöglichkeit von Kopien an Dritte.
Aus dem digitalen Schlachtengetümmel, mit dem das 21. Jahrhundert beginnt, ragt das Urheberrecht auf wie Schloss Camelot und soll den Chancen und Fährnissen der digitalen Welt angepasst werden. Ende 2003 wurde der "erste Korb" zur Reform des aus dem Jahr 1965 stammenden deutschen Urheberrechts verabschiedet. Er beinhaltet unter anderem das Verbot, den Kopierschutz digitaler Datenträger zu knacken - auch dann, wenn die Vervielfältigung eigentlich nach der urheberrechtlichen "Kopierschranke" erlaubt wäre. Eines der umstrittensten Themen des 2007 verabschiedeten "zweiten Korbs" war die Regelung zu Privatkopien, die erlaubt bleiben; ein vorhandener Kopierschutz darf dazu aber nicht umgangen werden. Auch ist es nach dem neuen Urheberrecht unzulässig, eine Privatkopie anzufertigen, wenn eine Datei "offensichtlich rechtswidrig" online gestellt wurde. Damit sollen Downloads aus Tauschbörsen verboten werden.
Wie das durchgesetzt werden soll, ohne eine Generation von Tauschbörsennutzern zu kriminalisieren, kann der zweite Korb nicht beantworten. Aber auch die Frage, wie man sicherstellen kann, dass Künstler künftig für ihre Kunst angemessen entlohnt werden, bleibt mit wolkigen Hinweisen auf "neue Geschäftsmodelle" vorerst abstrakt.
Eine große Lösung wäre die Einführung einer Kultur-Flatrate in Form einer Pauschalabgabe auf Internet-Anschlüsse; im Gegenzug könnte die Verbreitung digitaler Kopien legalisiert werden. In einem Gutachten im Auftrag von Bündnis 90/Die Grünen kommt das Institut für Europäisches Medienrecht zu dem Schluss, dass "die gesetzliche Einführung der Kulturflatrate nicht weniger
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als die logische Konsequenz der technologischen Revolution durch das Internet." Die Industrie hat längst ihre eigene Art von Pauschalmodellen in Betrieb genommen. Provider in verschiedenen europäischen Ländern bieten ihren Kunden für 5 bis 10 Euro im Monat Zugriff auf mehrere Millionen kopiergeschützte Musiktitel, die sich in Luft auflösen, wenn das Abo erlischt. "Es geht", so der Mediensoziologe Volker Grassmuck, "gar nicht mehr um das Ob einer Flatrate, sondern nur noch um die Frage, wie und zu wessen Gunsten."
"Wer die Debatten über Gesetzgebungsverfahren verfolgt, lernt bald ein Naturgesetz kennen", weiß der Urheberrechtsexperte Till Kreutzer: "Am Ende sind nie alle zufrieden." Wer die Debatten über das Urheberrecht beobachtet, sieht eine noch schlechtere Bilanz: Keiner ist zufrieden. So sollen in einem umgehend herbeigewünschten "dritten Korb" Bildung und Wissenschaft, die sich nun unter anderem durch restriktive Bedingungen bei der Bereitstellung von Bibliotheks-Materialien vom digitalen Wissen abgeschnitten fühlen, zum Ausgleich mit Möglichkeiten für freien Zugriff ("Open Access") auf wissenschaftliche Information ausgestattet werden.
Dem entgegen versuchen die von Werbekrise und Gratiskultur im Netz attackierten Zeitungsverleger, für ihre Tätigkeit ein urheberrechtsverwandtes Leistungsschutzrecht zu erstreiten. Der Autor Peter Mühlbauer weist darauf hin, dass das fatale Folgen haben kann. Wenn etwa Google für die gemeinfreien Bücher, die das Unternehmen massenhaft einscannt, Geld nehmen würde, könnte man ein solches Werk herunterladen und einfach anderswo kostenlos anbieten. Verhindern könnte Google das, wenn ein Leistungsschutzrecht auf die Scans geltend gemacht werden kann - womit genau das erreicht wäre, was verhindert werden sollte, nämlich ein Google-Monopol des Weltwissens.
Im Widerspruch zu einem marktwirtschaftlich frei fließenden Datenstrom stehen die Einkapselungen der Inhalte in die Datenkäfige des Digital Rights Management (DRM). "Eigentum ist Diebstahl" erhält auf diese Weise eine ganz neue Bedeutung, denn ginge es nach dem Willen von DRM-Falken, würde es ein Eigentum der Nutzer an digitalem Gut gar nicht mehr geben. Bücher, Musik, Filme, Spiele oder Software, die diesen neuen Beschränkungen unterliegen, kann man quasi nur noch ausleihen - wie ein Kolchosegerät. Bei einer solchen Neubewertung des Urheberrechts scheint es im Kern darum zu gehen, das Privateigentum abzuschaffen. Der Kommunismus ist an dem Versuch gescheitert. Soll der Idee nun mit den Mitteln des digitalen Kapitalismus doch noch zum Sieg verholfen werden?
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"Es geht nicht mehr um das Ob einer Kulturflatrate, sondern um das Wie." Volker Grassmuck
Foto: Zieht das Internet Kriminelle an? Hier ein Polizeifoto von B. Gates, allerdings wegen Fahrens ohne Führerschein.