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Strafe statt Kontrolle

Opposition rügt Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet

Sigrid Averesch

BERLIN. FDP und Grüne haben rechtliche Bedenken gegen das von der Regierung geplante Gesetz zur Sperrung von Internetseiten mit kinderpornografischem Inhalt. "Es ist fraglich, ob der Bund ein Gesetz verfassungsgemäß erlassen kann, welches die Sperrung von Internet-Seiten nach inhaltlichen Kriterien zum Gegenstand hat", sagte die innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, der Berliner Zeitung. Als unverhältnismäßigen Eingriff in die Informationsfreiheit kritisierte der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, das geplante Vorhaben.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird am Mittwoch erstmals im Bundestag beraten werden. Mit der Änderung des Telemediengesetzes soll die Internetwirtschaft verpflichtet werden, den Zugang zu Websites mit kinderpornografischen Inhalten zu sperren. Welche Seiten unzugänglich gemacht werden sollen, bestimmt das Bundeskriminalamt (BKA), das den Providern täglich eine Liste der entsprechenden Seiten vorgibt.

Die Kritik der Opposition setzt an zwei Punkten an. So regelt das Telemediengesetz, für das der Bund zuständig ist, lediglich das Recht der Wirtschaft. "Die Regelung von Medieninhalten liegt aber in der Gesetzgebungskompetenz der Länder", sagte die FDP-Politikerin Piltz. Sie verwies zudem darauf, dass das BKA mit dem geplanten Gesetz neue Befugnisse bei der Gefahrenabwehr erhält, indem es Daten nicht nur sammelt und auswertet, sondern auch den Polizeibehörden zur Verfügung stellt. "Die Gefahrenabwehr liegt ebenfalls in der Kompetenz der Länder", sagte Piltz. "Ob der Bund aufgrund der föderalen Aufgabenteilung ein Gesetz zur Gefahrenabwehr im Bereich der Verbreitung von Kinderpornografie erlassen darf, ist daher fraglich." Nach dem Grundgesetz sei das BKA lediglich zur Abwehr terroristischer Gefahren befugt.

"Das ganze Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten", kritisierte Beck den Gesetzentwurf. Die Bundesregierung wolle vor den Wahlen suggerieren, sie gehe wirkungsvoll gegen Kinderpornografie vor. Das Gegenteil sei aber der Fall. "Statt gegen die Anbieter kinderpornografischer Inhalte strafrechtlich effektiv vorzugehen und die Inhalte ganz aus dem Netz zu entfernen, greift die Bundesregierung wider besseres Wissen zu einer Maßnahme, die wirkungslos ist", sagte der Grünen-Politiker. Eine Sperre sei leicht zu umgehen. Beck forderte stärkere Anstrengungen bei der internationalen Strafverfolgung.

Die neuen Befugnisse des BKA bezeichnete Beck als unverhältnismäßig. "Keiner weiß, welche Seiten das BKA künftig noch auf seine Liste setzt", warnte er. Schon jetzt werde über die Sperrung von Musik-Tauschbörsen, Internetlotterien und Gewaltvideos diskutiert.

Nach Angaben des Internetkontrollorgans Internet Watch Foundation ist 2008 die Zahl kinderpornografischer Seiten gegenüber 2007 um neun Prozent gesunken, gegenüber 2006 um 21 Prozent. 850 Seiten, rund ein Drittel aller Kinderporno-Websites, seien auf nur zehn Domain-Namen registriert.

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"Das Vorhaben ist an Populismus kaum zu überbieten." Volker Beck, Grüne