BERLIN. Der SPD-Politiker Jörg Tauss hat Konsequenzen aus den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn wegen Kinderpornografie gezogen. Am Freitagvormittag legte der 55-jährige Baden-Württemberger seine politischen Ämter nieder. Er begründete den Rücktritt als Generalsekretär der Landes-SPD und als bildungs- und medienpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag damit, Schaden von der Partei abwenden zu wollen. Der Schritt war ihm auch von Parteikollegen in der Bundestagsfraktion nahe gelegt worden. Das Bundestagsmandat will der frühere Datenschutzexperte allerdings behalten.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ermittelt wegen des Besitzes von kinderpornografischen Material gegen den Parlamentarier. Am Donnerstag hatten Polizisten das Berliner Bundestagsbüro, das Wahlkreisbüro im Karlsruher Land und die Privatwohnungen von Tauss durchsucht, nachdem der Bundestag die Immunität des Abgeordneten aufgehoben hatte.
Vorgehen überrascht Kollegen
Der Politiker beteuerte am Freitag in einer Erklärung seine Unschuld. "Ich bin mir absolut sicher, dass der gegen mich erhobene Vorwurf schnell ausgeräumt werden kann", heißt es darin. Er werde sich den Vorwürfen stellen und die Ermittlungsbehörden bei der Aufklärung des Sachverhalts unterstützen, kündigte Tauss an. Am Vortag hatte er darauf hingewiesen, dass er sich als Abgeordneter mit Kinderpornografie befasse und sich seit Jahren mit der Szene beschäftige. Ob es sich hier unter Umständen um eine "Revanche" handelt, könne er nicht sagen.
Dafür allerdings hat die Karlsruher Ermittlungsbehörde bisher keine Hinweise. Für Racheaktionen gebe es keine Anhaltspunkte, sagte ihr Sprecher Rüdiger Rehring am Freitag. Die Durchsuchung habe ergeben, dass Gegenstände in Tauss' Privatsphäre gelangten. Man müsse nun sehen, ob es dafür eine plausible Erklärung gebe. Nach einem Bericht der Stuttgarter Zeitung haben sich die Vorwürfe erhärtet. Das in der Berliner Wohnung von Tauss sichergestellte Material spreche "eindeutig gegen einen Zusammenhang mit seiner Abgeordnetentätigkeit", zitierte sie einen Sprecher.
Die Karlsruher Behörde bestätigte inzwischen auch Presseberichte, wonach Tauss mit einem der Kinderpornografie verdächtigen Mann aus Bremerhaven 23 Kontakte per Handy hatte, wobei auch eine Videosequenz mit einem Kommentar des Abgeordneten verschickt worden war.
Kollegen von Tauss im Bundestag verweisen auf die Unschuldsvermutung. Gleichwohl zeigen sie sich aber überrascht von dessen Erklärung. "Das Bundestagsbüro ist kein rechtsfreier Raum", sagte die grüne Abgeordnete Silke Stokar der Berliner Zeitung. "Wer sich mit dem Waffengesetz beschäftigt, kann nicht eine illegale Waffensammlung in seinem Büro anlegen." Wer sich aber über Monate hinweg über dubiose Quellen Material beschaffen möchte, der müsse sich absichern und die Polizei einschalten, sagt Stokar. Darüber hinaus aber bestehe auch die Möglichkeit, beim Landeskriminalamt Material einzusehen. "Mir ist die Erklärung zu dünn", so Stokar.
Baden-Württembergs SPD wiederum treiben andere Fragen um. Zwar zollte die Landesvorsitzende Ute Vogt ihrem Parteifreund Respekt für seinen Verzicht. Aber Tauss kandidiert auch bei der Bundestagswahl im September. Sollten sich die Ermittlungen hinziehen, könnten sie den Wahlkampf der Sozialdemokraten belasten. Deshalb dringt Vogt auf schnelle Ermittlungen. Das wäre für alle Beteiligten am besten, betonte sie. Am Sonntag will sich das Präsidium der Landesverbandes mit dem Fall befassen.
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Ausnahmen für Ermittler
Besitz, Verbreitung und Erwerb von kinderpornografischen Schriften sind nach Paragraf 184b des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Der Besitz ist mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren zu bestrafen. Für die Verbreitung, den Handel, die öffentliche Ausstellung oder auch die Herstellung von Kinderpornografien droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Der Besitz von Kinderpornografie aus dienstlichen Gründen ist nicht strafbar. In Paragraf 184b, Absatz 5 StGB heißt es dazu, dass Handlungen, "die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen", von einer Bestrafung ausgenommen sind. Das gilt etwa für Polizisten, die in Fällen von Kinderpornografie ermitteln. Auf diese Vorschrift beruft sich Jörg Tauss.
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Foto: 23 Handy-Kontakte mit einem Verdächtigen: Jörg Tauss weist die Anschuldigungen dennoch energisch zurück.