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Yorck59-Räumung war rechtswidrig

Urteil des Kammergerichts

Karin Schmidl

Dreieinhalb Jahre nach der spektakulären Räumung des Hausprojektes Yorck 59 an der Yorckstraße 59 in Kreuzberg hat jetzt das Kammergericht die Rechtswidrigkeit der Aktion festgestellt. Die Sprecherin der Berliner Strafgerichte Iris Berger bestätigte gestern das Urteil vom Montag. Danach sei die Staatsanwaltschaft gar nicht berechtigt gewesen, Strafanträge wegen Hausfriedensbruchs gegen die 145 Bewohner zu stellen.

In den Morgenstunden des 6. Juni 2005 hatte ein Großaufgebot der Polizei das Hinterhaus geräumt. 145 Personen mussten ihr langjähriges Wohnprojekt verlassen. Der neue Hauseigentümer hatte zuvor Strafantrag gegen unbekannt wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs gestellt. In dritter Instanz stellte das Kammergericht am Montag fest, dass gar kein Hausfriedensbruch vorgelegen habe. Die Gerichtssprecherin: "Die 145 Personen in dem Haus waren sogenannte Hausrechteinhaber, das heißt, gegen sie als Untermieter lag gar kein Räumungstitel vor." Einen Räumungstitel habe es nur gegen den Hauptmieter des Hauses, den Verein Färbung e.V., gegeben.

Das Kammergericht verwarf mit seinem Urteil eine Revision der Staatsanwaltschaft gegen ein Urteil des Landgerichts vom 16. April dieses Jahres. Das Landgericht hatte - wie zuvor schon das Amtsgericht - die Verfahren gegen die Yorck 59-Bewohner eingestellt.

Die Geräumten hatten wenige Tage später den Südflügel des Bethanien am Mariannenplatz besetzt. Sie wollen jetzt eine Wiederaufnahme ihrer Verfahren prüfen. Ihre Wohnungen an der Yorckstraße sind zwar zu Lofts umgebaut, aber sie könnten auf Schadensersatz klagen. Und sie drohen mit einem neuen Hauskampf: "Sollten die Verhandlungen mit dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg um bezahlbare Mietverträge im Bethanien scheitern, sagen wir: ,Wir sind alle immer noch ein bisschen Yorck!'" (sk.)