Vierzig Jahre hat der Gesetzgeber benötigt, um die Kritiker der Notstandsgesetze zu bestätigen. Nach den heftigsten Protesten in der Geschichte der jungen Bundesrepublik hatte der Bundestag 1968 mit den Stimmen der Fraktionen der großen Koalition die Notstandsgesetze verabschiedet, mit denen erstmals Freiheitsrechte im Namen der inneren Sicherheit beschränkt wurden. Um dem Verfassungsschutz das Belauschen von Bürgern zu ermöglichen, wurde das Post- und Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) mit einem neuen Absatz 2 durchbrochen: "Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, dass sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und dass an die Stelle des Rechtswegs die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt."
Diese Regelung ließ nicht nur den Schutz des Post-und Fernmeldegeheimnisses teilweise verdampfen, sie verstieß darüber hinaus gegen die Rechtsweggarantie des Grundgesetzes (Art.19 Abs.4): "Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen." Deshalb wurde auch diese Garantie beschränkt. Seitdem kann der Verfassungsschutz heimlich lauschen - ohne richterliche Anordnung und ohne nachträgliche Benachrichtigung der Betroffenen, kontrolliert lediglich von einem Ausschuss des Bundestags.
Schon damals haben - auch konservative - Kritiker geklagt, es werde nicht lange dauern, bis auch der Polizei das heimliche Lauschen gestattet und das Post- und Fernmeldegeheimnis auf dem Altar der inneren Sicherheit geopfert werde. Der Philosoph Karl Jaspers warnte damals, die Notstandsgesetzgebung bedeute "die Legalisierung der Aufhebung der im Grundgesetz fixierten Grundrechte."
Tatsächlich ist das Post- und Fernmeldegeheimnis bereits in den vergangenen Jahren immer öfter und immer rücksichtsloser auf die Seite geschoben werden. Mit dem BKA-Gesetz aber, das der Bundestag heute mit den Stimmen der Fraktionen der großen Koalition verabschieden wird, verringert sich nicht nur der Schutz der Privatsphäre auf ein Minimum, immer deutlicher tritt in ihm die neue Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik hervor.
Das Bundeskriminalamt, bisher mit der Aufklärung begangener Verbrechen beauftragt, wird zu einer zentralen Sicherheitsbehörde, gleichermaßen mit der Aufklärung begangener und der Vorbeugung zu befürchtender Verbrechen beschäftigt, ausgestattet mit den Mitteln der Polizei und berechtigt zu Methoden wie ein Geheimdienst. Erlaubt ist insbesondere der Spähangriff, also das Eindringen in Privatwohnungen und das Anbringen nicht nur von Wanzen, sondern auch von Kameras. Dass der Gesetzgeber nicht einmal vor den Wohnungen von Ärzten, Anwälten und Journalisten halt macht, versteht sich fast von selbst.
Gestattet ist künftig auch das Anzapfen privater Computer. Rechtspolitiker der großen Koalition versuchen mit der Begründung zu beschwichtigen, diese Online-Durchsuchungen bedürften - wie vom Bundesverfassungsgericht verlangt - der Genehmigung eines Richters. Nur ausnahmsweise, bei "Gefahr in Verzug", sei sie entbehrlich. Diese vermeintliche Beschwichtigung ist eine Provokation. Die Unerreichbarkeit eines Richters ließ sich im Zeitalter des Telefonhäuschens und des "Fräuleins vom Amt" behaupten, das Handy aber hat jeder Ausnahme den Garaus gemacht.
Künftig ist das BKA berechtigt, als Geheimdienst Erkenntnisse zu sammeln und diese Erkenntnisse als Polizei zu verwerten. Das ist das Ende des rechtsstaatlichen Gebots der Trennung von Polizei und Nachrichtendienst. Und es ist zugleich die Bestätigung von Karls Jaspers' Skepsis: "Unsere Staatsstruktur beruht auf der Angst vor dem Volk, dem Misstrauen gegen das Volk (...) Wie viel Vertrauen kann man einem Staat und den ihn vertrauenden Männern schenken, solange Handlungen stattfinden, die das schärfste Misstrauen erzeugen, wenn auch erstaunlich schnell vergessen werden!"
An welche Handlungen Jaspers wohl gedacht haben mag? Jedenfalls nicht an den großen Lauschangriff, nicht an das Luftsicherheitsgesetz, nicht an das niedersächsische Polizeigesetz und andere Sicherheitsgesetze. Sie alle hat das Bundesverfassungsgericht erst in den vergangenen Jahren wegen Verletzung der Menschenwürde für verfassungswidrig erklärt.
Aber stimmt es nicht immerhin optimistisch, dass die SPD - nachdem ihre Vertreter erst zugestimmt hatten - nun offenbar doch den Einsatz der Bundeswehr im Innern verhindern will? Wohl kaum. Erst hat sie "Ja" gesagt, jetzt sagt sie "Nein". Sie wird auch wieder "Ja" sagen. Das nennt sie Kontinuität, und darin lässt sie sich nur von der FDP übertreffen.
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"Unsere Staatsstruktur beruht auf der Angst vor dem Volk, dem Misstrauen gegen das Volk!" Karl Jaspers