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Eine Ente, keine Reform

Christian Bommarius

Der Tod, der große Gleichmacher, ist auch der größte Ungleichmacher. Er ist, genauer betrachtet, die Negation der Glaubenslehre der Leistungsgesellschaft: "Ohne Fleiß kein Preis." Die Überzeugung, gesellschaftlicher Reichtum solle sich nicht auf Grund von Standesprivilegien, sondern nach individueller Leistung verteilen, ist zwar bis heute ungebrochen. Doch scheint sich andererseits niemand daran zu stören, dass ausgerechnet derjenige den größten Gewinn erwarten darf, der in aller Regel nicht einen Handschlag dazu beigetragen hat - der Erbe. Mit ihm verglichen ist der Zocker in der Spielbank eine solide Figur, denn immerhin setzt der sein eigenes Vermögen ein, ehe er unter Umständen und mit seltenem Glück das der Bank oder seiner Mitspieler erwirbt.

Der Erbe hingegen streicht den Lebensertrag des Erblassers ein, mühelos, von der Gesellschaft respektiert und vom Fiskus mit Nachsicht behandelt. Jährlich werden in Deutschland Vermögen im Wert von 200 Milliarden vererbt, der Staat begnügt sich mit vier Milliarden Erbschaftsteuern. Hier zeigt sich der Begriff der "Steuer" in seiner ursprünglichen Bedeutung. Seit Jahrzehnten steuert der Staat mit der Erbschaftssteuer die Gesellschaft in eine immer tiefere Zerklüftung von arm und reich.

Die in dieser Woche verbreitete Meldung, Union und SPD hätten sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt, ist eine Ente. Die Regelung, auf die sich die Regierungsparteien unter dem Beifall der Wirtschaftsverbände geeinigt haben, wird als Bestandsschutz für mittelständische Betriebe und "der Oma ihr klein Häuschen" gepriesen, aber sie ist nur die Perpetuierung des Auseinanderdriftens der Gesellschaft. Wenn überlebende Ehepartner Haus oder Wohnung in jeglicher Größe - Kinder bis 200 Quadratmeter - und unabhängig vom Wert steuerfrei erben, dann hilft das nicht dem "kleinen Mann", der um sein Dach über dem Kopf als Witwer barmt, vielmehr privilegiert der staatliche Steuerverzicht die Privilegierten: Wer hat, dem wird gegeben. 70 Prozent der Deutschen haben nichts, kein Haus, keine Aktien, keine nennenswerten Guthaben; 70 Prozent der Deutschen haben weder etwas zu vererben noch eine Erbschaft zu erwarten. Die sogenannte Reform der Erbschaftsteuer ist eine Reform zum Schutz vor der Erbschaftsteuer für ein Drittel der Gesellschaft.

Eigentum und Erbrecht sind verfassungsrechtlich garantiert. Die Ungleichheiten, die durch die Marktwirtschaft entstehen, liegen in der Natur der Sache. Doch ist der Staat verpflichtet, Ungleichheiten in bestimmtem Maße auszugleichen, weil anderenfalls die Freiheit, die er in den Grundrechten verheißt, zum Etikettenschwindel wird - die Garantie der Meinungsfreiheit ist für den ohne Wert, dem die Armut die Sprache verschlägt. Das haben auch die Väter und Mütter des Grundgesetzes erkannt und darum lapidar hineingeschrieben: "Eigentum verpflichtet." (Art. 14 Abs. 2 GG) Diese Formulierung haben sie durch die Bestimmung ergänzt: "Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen." Noch deutlicher ist die Bayerische Verfassung von 1946, die explizit verlangt: "Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern." (Art. 123 Abs. 3) Aber nichts ist in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten hartnäckiger verteidigt und vom Staat effektiver gefördert worden als eben die Ansammlung von Riesenvermögen mittels Verzicht auf die Erbschaftsteuer.

Das ist ein Verstoß gegen den Wortlaut und den Geist der Verfassung. Die Forderung höherer Erbschaftsteuern lässt sich nicht nur mit dem nicht legitimierten, weil durch keine Leistung erworbenen Anspruch der Erben begründen, sondern ebenso durch den sehr wohl legitimierten Anspruch der Gesellschaft gegen den Erblasser, zumindest einen Teil des mit ihrer Hilfe ermöglichten Reichtums zurückzuerhalten. Er wird benötigt, um Benachteiligte in die Lage zu versetzen, ihre Benachteiligung zu überwinden - durch Bildung, die einerseits kostet, durch Bildung, die andererseits unbezahlbar ist, weil sie jedem Einzelnen die Teilhabe an der Demokratie ermöglicht. Denn Demokratie ist nichts anderes als eine Gemeinschaft, die ihre Zukunft miteinander gestaltet.

Deutschland würde nicht sozialistisch, wenn es sich der Gemeinwohlverantwortung des Vermögens etwas intensiver erinnerte. Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung im Jahr 2002 ergab: Fasst man Grundsteuern, Erbschaft- und Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer und Vermögensteuer zusammen, ergab sich für das Jahr 1999, dass Großbritannien mit einem Anteil von 3,9 Prozent am Bruttoinlandsprodukt vorne lag, gefolgt von den USA mit 3,4 Prozent, Frankreich mit 3,2 Prozent und Japan mit 2,9 Prozent. Die damals 15 Staaten der Europäischen Union brachten es auf einen Durchschnitt von 2 Prozent. Ganz hinten lag die Bundesrepublik mit 0,9 Prozent. Kein anderes Land lässt sich seine Erben so viel kosten wie Deutschland.

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"Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern."

Art. 123 Abs. 3 Bay. Verfassung