Weiter Kummer mit der neuen Steuernummer: Es gibt nicht nur Ärger wegen falscher Daten, sondern auch bei der Ermittlung von Adressaten. Rund 160 000 Briefe mit der Steuer-ID konnten in Berlin bisher nicht zugestellt werden, teilt das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo) mit. Insgesamt wurden drei Millionen Steuer-ID-Schreiben in der Hauptstadt versandt. Fehlerhafte und bisher nicht zustellbare Briefe werden laut Klaudia Zurth vom Labo nach Bezirken sortiert und dort abgegeben. Die Bürgerämter kümmern sich um Korrekturen.
Laut Zurth gibt es keine statistische Erfassung von inhaltlichen "Pannen". Die Berliner Zeitung hatte berichtet, dass es insbesondere bei Vertriebenen aus den früheren deutschen Ostgebieten Unmut gibt. Denn viele von ihnen erhielten die neue Steuernummer mit einem Anschreiben des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt), das als ihren Geburtsstaat Polen ausweist. Das wird jetzt korrigiert. "Die Bürger können sich bei Fehlern in den Daten an die zuständige Meldebehörde wenden", sagt ein Sprecher des BZSt. Sie können aber auch direkt bei den Bürgerämtern eine Änderung verlangen. Wenn ein Herkunftsland falsch eingetragen ist, habe das keine Auswirkung auf das Steuerverfahren: "Es gilt selbstverständlich das bundesdeutsche Recht", sagt der BZSt-Sprecher. Jürgen Dobbroth (72), betroffener Rentner aus Kaulsdorf, ist mit diesen Auskünften nicht zufrieden: "Es ist eine Zumutung, dass wegen Fehler der Behörden nun die Bürger aufgefordert werden, die Ämter aufzusuchen."
Bürgerrechtler bezeichnen indessen die neue Identifikationsnummer als verfassungswidrig. Befürchtet wird, dass die Daten auch von anderen Behörden als den Finanzämtern genutzt werden könnten. Die Humanistische Union (HU) hat eine Musterklage angestrengt. "Diese liegt dem Finanzgericht Köln vor", sagt Sven Lüders von HU. Auf der Website des Vereins gibt es Mustervordrucke für Klagen und für Widerspruchsverfahren. Laut Lüders haben bisher 30 000 Nutzer die entsprechenden Dokumente heruntergeladen. Wann das Gerichtsverfahren beginnt, weiß Lüders nicht: "Wir haben jetzt gerade die erste Erwiderung der Bundeszentrale für Steuern erhalten", sagt er. Diese weise natürlich alle Befürchtungen zurück. "Wir werden alle Instanzen durchlaufen", sagt Lüders. "Wir wollen, dass sich das Verfassungsgericht des Themas annimmt."
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Jeder kriegt eine
Bis zum 31. Dezember 2008 sollen alle rund 80 Millionen Bürger der Bundesrepublik ihre Steuer-Identifikationsnummer haben. Diese gilt lebenslang und nur für den Bereich der Finanzverwaltung. Eine andere Verwendung der gespeicherten Daten ist nicht zulässig.
Die Steuer-ID hat elf Ziffern. Laut Mitteilung der Bundeszentrale für Steuern sind diese "nichtsprechend". Das heißt: Es sollen aus der Datenkombination keine Rückschlüsse auf den Steuerpflichtigen gezogen werden können, wie etwa dessen Geburtsdatum oder ähnliches.
Folgende Daten werden gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktortitel, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörden, Sterbetag. Auch wenn Letzteres absurd klingt - die Daten erhalten dann die Erben. Gelöscht werden sie spätestens 20 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Steuerpflichtige verstorben ist. Sind die Daten für die Arbeit der Finanzbehörden nicht mehr erforderlich, kann das schon vorher geschehen.
Im Mitteilungsschreiben der BZSt wird nur bei im Ausland geborenen Bürgern unter der Ziffer 09 das Herkunftsland genannt. Bei in Deutschland Geborenen erscheint dort nichts. Das gilt auch für in der ehemaligen DDR geborene Bürger. Wo bei Vertriebenen aus den früheren Ostgebieten des Deutschen Reichs beispielsweise als Herkunftsland Polen genannt ist, erfolgen Korrekturen durch Hinweise an die zuständigen Meldebehörden. Die BZSt selbst darf keine Änderungen vornehmen. Ein neues Mitteilungsschreiben gibt es von ihr nicht.
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Foto: Die neue Steuernummer gilt lebenslang. Sie gilt für alle Kontakte mit dem Finanzamt. Alle Bundesbürger erhalten sie - vom Baby bis zum Greis.