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Datenschützer Schaar kritisiert BKA-Gesetz

Heute Anhörung im Bundestags-Innenausschuss

Sigrid Averesch

BERLIN. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die geplanten Ermittlungsbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) kritisiert. "Je mehr im Vorfeld eines Verdachts Menschen überprüft werden, umso mehr Kontakt- und Begleitpersonen ins Blickfeld geraten, umso mehr Daten werden registriert", sagte Schaar der Berliner Zeitung. "Darin besteht eine grundlegende Gefahr." Heute findet im Innenausschuss des Bundestags eine Anhörung zum geplanten BKA-Gesetz statt, mit dem auch die umstrittenen heimlichen Online-Durchsuchungen gesetzlich verankert werden sollen.

"Privatsphäre in Gefahr"

Schaar, der als Sachverständiger gehört wird, gehen die heimlichen Überwachungen, die dem BKA eingeräumt werden sollen, zu weit. "Der Kernbereich der Privatsphäre wird nicht ausreichend geschützt", beklagte er. So sei geplant, dass heimliche Überwachungen, etwa der Große Lauschangriff, nur dann zu unterbleiben hätten, wenn zu erwarten sei, dass die Inhalte ausschließlich den Kernbereich der Privatsphäre betreffen. "Praktisch ist das nie der Fall", betonte der Datenschützer. Er verwies auf das Bundesverfassungsgericht, das wesentlich strengere Vorgaben gemacht hat. Schaar kritisierte außerdem, dass künftig das BKA und die Landeskriminalämter gleichzeitig ermitteln dürfen und zudem die Geheimdienste tätig seien. "Es wird zu parallelen Ermittlungen und damit zu parallelen Datenerhebungen kommen", sagte er. "Das ist keine sinnvolle Lösung."

Dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gehen dagegen die Befugnisse nicht weit genug. "Es ist eine klare Regelung nötig, damit BKA-Beamte auch heimlich die Wohnung betreten dürfen", sagte Schünemann dieser Zeitung. Dies gelte insbesondere für die technische Vorbereitung der heimlichen Online-Durchsuchung, aber auch bei anderen Ermittlungen. Derzeit ist im Gesetzentwurf vorgesehen, dass private Computer nur mit Hilfe technischer Mittel außerhalb der Wohnung, als durch sogenannte Trojaner, ausgespäht werden dürfen. Diese Forderungen hatte die SPD durchgesetzt. Inzwischen fordert sie weitere Änderungen. Schünemann lehnte das ab. "Die Nachforderungen der SPD sind unverständlich, schließlich haben sich Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries geeinigt." Schünemann kündigte zudem an, die heimliche Online-Durchsuchung für Niedersachsen im Landespolizeigesetz zu verankern.

Der Innenausschuss wird elf Sachverständige befragen, darunter BKA-Präsident Jörg Ziercke, mehrere Rechtswissenschaftler und den früheren Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Hansjörg Geiger. Dieser sieht die Neuordnung der Wiesbadener Behörde skeptisch. "Das BKA erhält mit dieser Bündelung von zusätzlichen Befugnissen endgültig eine Sonderstellung", heißt es in seinem Gutachten. Dies habe der Gesetzgeber noch nicht hinreichend gewürdigt, etwa indem er die parlamentarische Kontrolle über die Behörde verstärke.

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Foto: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar