COTTBUS. Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst muss ihren Posten als Leiterin der Abteilung zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten bei der Anklagebehörde Cottbus räumen. "Darauf habe ich mich mit dem dortigen Leitenden Oberstaatsanwalt geeinigt", sagte der Generalstaatsanwalt des Landes, Erardo Rautenberg, gestern der Berliner Zeitung. Die Behörde zieht damit die Konsequenz aus Äußerungen von Cramer-Krahforst beim Prozess gegen den Rechtsextremisten Horst Mahler im Landgericht Cottbus. Bei ihrem Plädoyer hatte Cramer-Krahforst am Dienstag "einen gewissen Respekt" für den Angeklagten geäußert. Mahler - einst Mitbegründer der linksterroristischen Roten Armee Fraktion (RAF), später zeitweise Mitglied der rechtsextremen NPD - war zu elf Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte 2006 bei einem Haftantritt den Hitlergruß gezeigt. Dafür hatte ihn das Amtsgericht zunächst zu sechs Monaten Haft verurteilt. Die Strafe war der Staatsanwaltschaft zu gering, sie ging in Berufung. Cramer-Krahforst forderte neun Monate Haft.
"Es war eine unglückliche Äußerung", sagte der Sprecher des Justizministeriums, Thomas Melzer. Eine Grenze sei überschritten worden. "Wir haben umgehend mit der Kollegin geredet", sagte Petra Hertwig, Sprecherin der Cottbuser Staatsanwaltschaft. Dabei sei ihr sehr deutlich und unmissverständlich erklärt worden, dass die Wortwahl "unerträglich und äußerst unglücklich" war. "Es gibt keine Rechtfertigung dafür", sagte Hertwig.
Generalstaatsanwalt Rautenberg hob hervor, dass ihm die Entscheidung nicht leicht gefallen sei, denn Cramer-Krahforst stehe keinesfalls im Verdacht, mit rechtsextremistischem Gedankengut zu sympathisieren. "Aber Mahler legt es darauf an, sich als Märtyrer zu stilisieren." Deshalb sei es unpassend, von Respekt zu sprechen. "Es ist eine sehr wichtige Abteilung, die sie geleitet hat", sagte er. "Da ist eine solche Entgleisung nicht hinnehmbar."
Cramer-Krahforst hatte in einer persönlichen Stellungnahme zuvor ihre "unangebrachte und verfehlte" Wortwahl "zutiefst bedauert". Sie schrieb, dass die "Irritationen" über ihre Worte entstanden seien, nachdem ein Anhänger von Mahler im Internet bekannt gemacht hatte, dass sie Respekt für den Angeklagten bekundet habe. "Meiner Erinnerung nach habe ich dieses Wort gewählt", erklärte sie. Allerdings seien ihre weiterführenden Aussagen "untergegangen". Sie habe hervorgehoben, dass es grundsätzlich positiv sei, konsequent und gewaltfrei für eine Sache einzutreten, selbst wenn dafür negative Folgen drohen. Allerdings werde diese positive Eigenschaft beim Angeklagten Mahler "in ein unerträgliches Gegenteil verkehrt, weil er mit seinen erklärten Zielen und Ansichten seine nur menschenverachtende und verfassungswidrige Gesinnung offenbart, die moralisch und ethisch in höchstem Maße verwerflich ist."
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"Es ist eine sehr wichtige Abteilung. Da ist eine solche Entgleisung nicht hinnehmbar."
E. Rautenberg, Generalstaatsanwalt