Zwei Leergut-Bons in Höhe von 48 Cent und 82 Cent haben gestern das Arbeitsgericht fast eine Stunde lang beschäftigt. Barbara E. soll im Februar dieses Jahres die Bons in einer Kaiser's-Filiale, so der Vorwurf ihres Arbeitgebers, falsch abgerechnet und damit veruntreut haben. Deshalb ist der 50-Jährigen fristlos gekündigt worden. Auch der Arbeitsrichter sprach gestern in der Verhandlung vom Verdacht eines "vollendeten Betruges". Am 21. August sollen dazu noch einmal Zeugen Beweise vortragen. Die Anwälte des Lebensmittelunternehmen Kaiser's sagten, dass das Vertrauensverhältnis unwiderruflich zerstört sei.
Vorwürfe vorgeschoben?
Auf den ersten Blick ist die Geschichte mit den Leergut-Bons für zurückgegebene Flaschen ein alltäglicher Fall für einen Arbeitsrichter. Kleine unterschlagene Beträge, so die Urteilsbegründungen seit Jahrzehnten, reichen aus, um den Arbeitsplatz zu verlieren. "Eine skandalöse Rechtsprechung, die jedem Gerechtigkeitssinn widerspricht", so der Anwalt der Verkäuferin, Benno Hopmann. Doch die Beschuldigte bestreitet ohnehin ganz energisch, die Bons unterschlagen zu haben. Der Vorwurf des Arbeitgebers, sie hätte diese beiden Bons beim Bezahlen ihrer eigenen Einkäufe absetzen lassen, sei aus der Luft gegriffen. Bons von Mitarbeitern müssen normalerweise abgezeichnet werden, was die Frau ihren Angaben zu Folge auch macht. Vielmehr geht die Kassiererin davon aus, dass ihr gekündigt worden ist, weil sie regelmäßig an Streiks im Einzelhandel teilgenommen hat. Der Arbeitskampf dauert bereits mehr als ein Jahr. Während des Streiks soll es, wie ihr Anwalt sagte, ständig zu Mobbing und Einschüchterungsversuchen gekommen sein. "Es gab ein Kesseltreiben gegen Streikende", sagte Hopmann. Schließlich war Barbara E. von 36 Mitarbeiterinnen als Einzige in ihrer Filiale in Hohenschönhausen übrig geblieben, die dem Gewerkschaftsaufruf zu Arbeitsniederlegungen noch folgte. In dem Laden ist die Mutter von zwei Kindern seit 31 Jahren als Kassierin tätig - nur die Besitzer wechselten.
Auch der Betriebsrat zweifelt an der Darstellung des Arbeitgebers. In einer Stellungnahme wird von der "Vermutung einer Manipulation" gesprochen. Anwalt Hopmann verwies zudem darauf, dass Barbara E. noch zwei Tage nach dem Vorfall mit den Bons weiter an der Kasse eingesetzt worden war. Ganz anders sieht das die Anwältin des Unternehmens. Sie spricht ebenso wie der Richter von einem dringenden Verdacht des vollendeten Betruges. Personen, denen so etwas vorgeworfen werde, könne man nicht mehr mit Waren und Geld umgehen lassen. Und auch der Richter sagte, dass der dringende Verdacht einer Straftat für eine Kündigung ausreiche. Über die Möglichkeit, dass die Streikbeteiligung letztlich zur Kündigung führte, mochte der Richter nicht reden: "Das interessiert die Öffentlichkeit, nicht das Gericht", sagte er.
Der Fall von Barbara E. löste eine Welle der Solidarität aus. Am Verhandlungstag waren alle Stühle bis auf den letzten Platz besetzt. Einige empörte Zwischenrufer mussten zur Ordnung gerufen werden. Es gibt sogar ein Solidaritätskomitee.
Die Beschuldigte bezieht Arbeitslosengeld II. Ende August muss sie umziehen, weil die Miete für die inzwischen allein lebende Frau mit 590 Euro weit über den zugelassenen Sätzen liegt. Barbara E. lässt sich durch die Kündigung nicht beeindrucken: "Ich mache weiter, bis ich mein Recht bekommen habe."
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Rechtsprechung
Kündigung: Auch Bagatell-Delikte können laut mehrerer Entscheide des Bundesarbeitsgerichtes zur fristlosen Kündigung führen. Im Strafrecht dagegen werden Bagatell-Delikte wegen Geringfügigkeit sofort eingestellt.
Präzedenz-Fall: Weil eine Verkäuferin ein Stück Bienenstichkuchen vom Büfett genommen und ohne zu bezahlen verzehrt hatte, erhielt sie eine fristlose Kündigung wegen Diebstahls. Im Mai 1984 erklärte das Bundesarbeitsgericht dies für rechtens. Das "Bienenstich-Urteil" ist heute jedem Arbeitsrichter bekannt.