BERLIN. Nach monatelangem Streit haben sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf einen Gesetzentwurf zur Online-Durchsuchung von Computern geeinigt. Der Kompromiss kam laut Innenministerium zustande, nachdem die CDU darauf verzichtete, Online-Durchsuchungen auch durch Eindringen in Wohnungen von Verdächtigen zu ermöglichen. Auf diese Weise sollte auf Wunsch der Union dem Bundeskriminalamt der Zugang zu Computern ermöglicht werden, um die nötige Software zu installieren. Die SPD hatte diesen Wunsch mit dem Hinweis auf die im Grundgesetz festgehaltene Unverletzlichkeit der Wohnung zurückgewiesen. Der Gesetzentwurf soll vor der Sommerpause vom Kabinett verabschiedet werden.
Bedenken der SPD-Fraktion
Das bedeutet allerdings noch nicht, dass der Koalitionsstreit beendet ist. Schließlich müssen auch die Bundestagsfraktionen noch zustimmen. Der SPD-Innenexperte Klaus-Uwe Benneter sagte der Berliner Zeitung: "Wir werden uns genau ansehen, ob der Gesetzentwurf mit den engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts übereinstimmt, und behalten uns einen Einspruch vor." Nicht zuletzt müsse sichergestellt sein, dass regelmäßig überprüft werde, ob das Gesetz richtig angewandt werde. Auch müsse klar sein, dass Betroffene im Nachhinein informiert würden, dass ihr Computer überwacht worden ist. Der CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach forderte den Koalitionspartner zur Zustimmung auf. "Wenn sich die SPD jetzt immer noch sträubt, dann schlagen die Leute doch die Hände über dem Kopf zusammen. Dafür hätte niemand mehr Verständnis." Die Union sei der SPD schließlich sehr entgegen gekommen.
Strenge Auflagen aus Karlsruhe
Das Verfassungsgericht hatte im Februar entschieden, dass Computer von Verdächtigen mit Spionageprogrammen ausgeforscht werden dürfen - wenn "überragend wichtige Rechtsgüter" wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet seien. Zudem muss ein Richter zustimmen.
Die Opposition reagierte mit harscher Kritik auf die Einigung. "Meine Befürchtung war schon immer, dass sich der Widerstand der SPD gegen die heimliche Online-Durchsuchung in Schall und Rauch auflösen wird", sagte der FDP-Innenexperte Max Stadler der Berliner Zeitung. "Selbst wenn die Hürden des Bundesverfassungsgerichts nicht übersprungen werden, heißt das noch lange nicht, dass man die Online-Durchsuchung politisch gut heißen muss. Wir bleiben sehr skeptisch."
Der Rechtspolitiker der Grünen, Jerzy Montag, sagte: "So sollte man nicht mit den Bürgerrechten spielen. Wir glauben nicht, dass die Koalition die Notwendigkeit nachweisen kann, zu dem geplanten Überwachungsinstrument zu greifen." Ähnlich äußerte sich der Rechtsexperte der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic. Er sagte, nur weil das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen in bestimmten Fällen erlaubt habe, "heißt das noch lange nicht, dass man es man auch machen muss". Aus seiner Erfahrung als Richter wisse er, dass technische Überwachungen Verdächtiger in den seltensten Fällen für eine Verurteilung ausgereicht hätten.
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Foto: Online-Durchsuchung nur per Kabel: Brigitte Zypries und Wolfgang Schäuble haben ihren Streit beigelegt.