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STADTBILD

Das Volk will mitreden

Christine Richter

CHRISTINE RICHTER sieht Vor- und Nachteile bei einer Änderung des Wahlrechts.

Nun also noch ein Volksbegehren: Das Bündnis "Mehr Demokratie beim Wählen" will durch eine Reform des Wahlrechts den Berlinern mehr Einfluss sichern. Ein Anliegen, das sicherlich auf großes Interesse stoßen wird.

Doch die Bürger sollten sich die Vorschläge ganz genau anschauen, denn diese haben Vor- und Nachteile. So sollen die Berliner künftig Einfluss auf die Kandidatenreihenfolge nehmen können und nicht mehr die von der Partei vorgelegte Liste akzeptieren müssen. Das geht, wenn man statt einer künftig fünf Stimmen auf die Kandidaten verteilen kann. In anderen Bundesländern wie Baden-Württemberg und Bayern haben die Wähler damit gute Erfahrungen gemacht. Warum also nicht auch in Berlin?

Sehr viel problematischer sind aber die Vorschläge, die Sperrklausel auf Landesebene auf drei Prozent zu senken und auf Bezirksebene ganz abzuschaffen. Die Erfahrungen mit der Fünf-Prozent-Hürde bei Abgeordnetenhauswahlen und Drei-Prozent-Grenzen in den Bezirksparlamenten sind gut, also Hände weg. Schon jetzt haben wir im Abgeordnetenhaus ein Fünf-Parteien-System. Es besteht keinerlei Grund, nun auch noch Drei-Prozent-Parteien wie die NPD ins Parlament hineinzuholen. Auch der Plan, dass alle Ausländer, die fünf Jahre in Deutschland leben, das Wahlrecht auf Kommunal- und Landesebene erhalten sollen, ist nicht zielführend. Wer in Deutschland wählen und mitbestimmen will, kann deutscher Staatsbürger werden. Dann hat er oder sie das volle Wahlrecht schon heute.

Das neue Volksbegehren ist nur eines von vielen, die es seit der Verfassungsänderung im September 2006 in Berlin gibt. Unabhängig von den Inhalten zeigt sich eins ganz deutlich: Das Volk will mitreden. Und das ist gut. Seite 18