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JUSTIZ

Kein Kampf ohne Regeln

Christian Bommarius

Die Welt der Gerichte", so hat es der bedeutende Aphoristiker und noch bedeutendere Fußball-Lehrer Christoph Daun übertrefflich formuliert, "lernt man erst im Gerichtssaal richtig kennen." Der Satz offenbart - sofern er nicht schon auf der Zunge zergeht - eine von Erfahrung gesättigte Einsicht. Profan lässt sich sie sich als Warnung an vermeintliche Experten verstehen, sich nur ja nicht einzubilden zu wissen, was im besonderen Gerichtssaal gespielt wird, nur weil man die Welt der Gerichte im allgemeinen leichtfüßig zu durchdribbeln pflegt. Hätte etwa Generalbundesanwältin Monika Harms diese Ermahnung beherzigt, wäre ihr manche Enttäuschung im Gerichtssaal von Klaus Tolksdorf erspart geblieben. Er ist ihrer Behörde als Vorsitzender des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs in jüngster Zeit mit einigen Urteilen derart in die Quere gekommen, dass Frau Harms angeblich versucht hat, Tolksdorfs Beförderung zum neuen Präsidenten des Bundesgerichtshofs zu hintertreiben. Sollte es so gewesen sein, dann ist sie erneut an Tolksdorf gescheitert. Gestern wurde der 59-Jährige von der Bundesjustizministerin als erste "Hausberufung" seit dreißig Jahren und erster Strafrichter nach zwei Jahrzehnten in das Amt eingeführt.

Ein Satz hat Richter Tolksdorf vor einiger Zeit in die Weltpresse katapultiert, der seine Rechtsprechung zu überwölben scheint: "Für staatliche Gerichte kann der Kampf gegen den Terrorismus nicht einen ungeregelten, wilden Krieg bedeuten." Mit dieser Begründung hoben Tolksdorf und seine Kollege die erste Verurteilung Mounir el Motassadeqs auf, eines Helfers der Attentäter vom 11. September 2001. Der Senat hielt die Beweiswürdigung für unzureichend und verwies die Sache zurück. Was Tolksdorf unter strikter Rechtsstaatlichkeit versteht, machte er zuletzt mit drei Entscheidungen deutlich, die sein ohnehin nie besonders herzliches Verhältnis zur früheren BGH-Richterkollegin Harms gänzlich erkalten ließen. Zuerst erklärte er die Online-Durchsuchungen ohne gesetzliche Grundlage für rechtswidrig, dann wies er die Einstufung der "militanten gruppe" als terroristische Vereinigung zurück, zuletzt befand er nicht nur die bundesweite Razzia gegen Globalisierungskritiker vor dem Weltwirtschaftsgipfel 2007 für unzulässig, sondern sprach der Bundesanwaltschaft rundweg die Zuständigkeit ab.

Der parteilose Tolksdorf hat das Recht daheim, auf der Straße und im Hörsaal gelernt. Sein Vater war Vizepräsident des Bundeskriminalamts, er selbst war zunächst Streifenpolizist und wechselte erst dann auf die Universität, die er mit einer Promotion bei dem renommierten Strafrechtler Gerald Grünwald abschloss. Das Ansehen, das Tolksdorf - von einer Ausnahme abgesehen - allenthalben genießt, verhalf ihm 2005 zur Wahl durch die UN-Vollversammlung zum Ergänzungsrichter am Internationalen Strafgerichtshof für das frühere Jugoslawien. Einen erfahreneren und kompetenteren Präsidenten als Klaus Tolksdorf hätten sich seine Kollegen am Bundesgerichtshof nicht wünschen können.

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Foto: Klaus Tolksdorf, neuer Präsident des Bundesgerichtshofs