Friede Springer bleibt die unangefochtene Herrscherin im Axel-Springer-Verlag. Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat gestern eine Klage von Axel Sven Springer, einem Enkel Axel Cäsar Springers, zurückgewiesen, der das Testament des 1985 verstorbenen Verlagsgründers angefochten hatte. Axel Sven Springer erhielt damals ebenso wie seine Schwester Ariane fünf Prozent der Anteile seines Großvaters an dem Verlag, die Witwe Friede Springer 70 Prozent, jeweils zehn Prozent gingen an die Springer-Kinder Nicolaus und Barbara Choremi.
Allerdings lag der damals vollstreckte letzte Wille des Verlegers nicht in beglaubigter Form vor. Der Testamentsvollstrecker Bernhard Servatius hatte ihn erst bei der Testamentseröffnung verkündet und die fehlende Beglaubigung mit der Hinfälligkeit Springers erklärt. Bis dahin galt ein im Jahr 1983 verfasstes Testament des Verlagsgründers, das eine andere Verteilung des Erbes vorsah. Danach hätten Axel Sven Springer 25 Prozent am Erbe seine Großvaters zugestanden, Friede Springer lediglich 50.
Statt dessen legte Servatius im Oktober 1985 eine Vereinbarung vor, mit der die Erben der Regelung zustimmen sollten, die Friede Springer begünstigte. Alle Erben, auch Axel Sven Springer, unterschrieben. 17 Jahre lang nahm er die Zurücksetzung klaglos hin. Erst im Jahr 2002 ficht der junge Springer diesen Erbenvertrag vor Gericht an. Er sei damals getäuscht worden, lautet seine Begründung.
Das Hamburger Gericht hat den 1985 geschlossenen Vertrag nun in zweiter Instanz für rechtens erklärt. Die Richter seien nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme überzeugt, dass der Verleger seinen Nachlass so regeln wollte, wie es seine Ehefrau, die Kinder und Enkel nach seinem Tod vereinbart hätten, hieß es in einer Mitteilung. An der Wirksamkeit der Übertragung der Erbteile und Firmenanteile gebe es keinen Zweifel, so die Richter. Auch ein weiterer Vertrag, mit dem sich Friede Springer im Dezember 1985 zehn Prozent vom ursprünglichen Anteil ihres Stiefenkels sicherte, sei rechtsgültig. Diese Vereinbarung hatte die Witwe wohl aus Vorsorge getroffen, sollte es zu Erbstreitigkeiten kommen. Offenbar war es schon damals ihr Ziel, das Erbe ihres Mannes in einer Hand zu bündeln - oder zumindest die Mehrheit daran.
Anders als heute war die Familie Springer damals nicht Mehrheitsgesellschafter im eigenen Hause. Die Erben kontrollierten nur etwa ein Viertel der Konzern-Anteile. Der Rest lag beim Burda-Verlag, dem TV-Unternehmer Leo Kirch und diversen Kleinaktionären. Erst nach und nach sicherte sich Friede Springer über die Axel-Springer-Gesellschaft für Publizistik die Mehrheit an dem Verlagshaus. Heute besitzt sie direkt und indirekt knapp 52 Prozent an Springer. Ein Viertel der Unternehmensanteile ist in Streubesitz, knapp zehn Prozent befinden sich in den Händen der Investmentfirma Hellman & Friedman, sieben Prozent hält die Springer AG selbst. Axel Sven Springer besitzt am Gesamtunternehmen 2,5 Prozent der Anteile. Ob er sich angesichts seiner zweiten Niederlage vor Gericht nun davon trennen wird, ist offen.
Offen bleibt auch die moralische Bewertung der Vorfälle um die Testamentsvollstreckung vor mehr als 22 Jahren. Denn ob Axel Sven Springer damals wirklich die Folgen des Vertrags mit Friede Springer absehen konnte, scheint doch sehr fraglich. Der damals 19-jährige besuchte 1985 ein Internat in der Schweiz. Erst kurz vor dem Tod des Großvaters musste er eine Entführung überstehen. Seinen Vater hatte er fünf Jahre zuvor durch Suizid verloren. Zur Testamentseröffnung reiste er ohne Anwalt oder sonstigen Beistand an. Es muss also ein Leichtes für den gewieften Advokaten Servatius und die ehrgeizige Witwe gewesen sein, den Jungen von ihrem Plan zu überzeugen.
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Foto: Springer-Enkel Axel Sven erhält keine weiteren Anteile an dem Verlag.