Der Anmelder der Neonazi-Demo vom vergangenen Sonnabend in Rudow muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung rechnen. Bei der Abschlusskundgebung am U-Bahnhof Britz-Süd sangen zahlreiche Demonstranten die Hymne der Hitlerjugend (HJ) "Ein junges Volk steht auf". Sie ist als verfassungswidrig verboten. Nach Angaben mehrerer Zeugen hatte der NPD-Bundesvorsitzende Udo Voigt seine Ansprache beendet, als die Teilnehmer per Lautsprecher aufgefordert wurden, das verbotene Lied zu singen. Daraufhin intonierten zahlreiche Aufzugsteilnehmer alle drei Strophen der Hymne. Das Lied wurde den Aussagen zufolge von einigen Demonstranten auch über die Lautsprecheranlage gesungen.
Ein Zeuge sagte gestern der Berliner Zeitung, er habe Anzeige erstattet. Der Polizei habe er eine MP3-Datei zur Verfügung gestellt, auf der der Gesang zu hören ist. Bis dahin hatte der polizeiliche Staatsschutz nach eigener Aussage keine Kenntnis von dem Vorfall. (kop.)