Cannabis hilft gegen Schmerzen und bei Nervenleiden wie Multipler Sklerose; es bekämpft Übelkeit bei Krebspatienten und Appetitlosigkeit bei Aidskranken. Trotzdem ist es Patienten verboten, sich die Droge als Medizin zu beschaffen. Sie verstoßen damit gegen das Betäubungsmittelgesetz. Doch nun gibt es Hoffnung. Erstmals hat die Bundesopiumstelle in Bonn einer Kranken erlaubt, Cannabisextrakt als Tropflösung regelmäßig in der Apotheke zu beziehen.
Die 51-Jährige leide an Multipler Sklerose (MS) und habe nachweisen können, dass andere Therapien nicht wirkten, berichtet Johannes Lütz, der die Bundesopiumstelle leitet. Er betont, dass es sich um eine Ausnahmeerlaubnis handelt. Die Patientin hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Behörde liegen rund fünfzig ähnliche Anträge vor, die nun überprüft werden.
Für Franjo Grotenhermen von der Arbeitsgemeinschaft Cannabis in der Medizin ist die Erlaubnis eine gute Nachricht. "Bisher wurden solche Anträge pauschal abgewiesen", sagt er. 2005 jedoch entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass derlei Anträge im Einzelfall zu prüfen seien. Nun ist eine solche Prüfung erstmals positiv für einen Patienten ausgefallen. Grotenhermen geht davon aus, dass Lütz und sein Team bald viele Anträge bewältigen müssen. "Da werden einige hundert oder tausend zusammenkommen", sagt er. Denn der Bedarf für Cannabis als Medizin sei groß. Bislang steht Patienten nur der Hauptinhaltsstoff von Cannabis, Dronabinol, zur Verfügung. Ärzte dürfen ihn per Betäubungsmittelrezept verordnen. "Doch die meisten Krankenkassen übernehmen nicht die Kosten in Höhe von 300 bis 500 Euro pro Monat. Kaum ein Patient kann sich das Mittel auf Dauer leisten", sagt Grotenhermen.
Auf lange Sicht wünscht sich der Experte eine politische Lösung des Cannabis-Problems. So könne etwa das Betäubungsmittelgesetz derart verändert werden, dass der Besitz von Cannabis toleriert wird, wenn ein Arzt ihn gutheißt. Grotenhermen: "Wir müssen die Patienten von dem Strafverfolgungsdruck befreien."