KLEINMACHNOW. Hunderte von Kleinmachnower Eigenheimbewohnern in der einstigen Sommerfeld-Siedlung sind weiter im Unklaren darüber, wem ihre Immobilie eigentlich gehört. Denn die für Mittwoch erwartete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes über die dortigen Eigentumsverhältnisse wird es nicht geben. Die Streitparteien in dem Präzedenzfall haben sich überraschend außergerichtlich geeinigt. Der Kläger, Besitzer eines Einfamilienhauses am Brodberg, zahlt nach eigenen Angaben "eine Summe deutlich unter dem Verkehrswert der Immobilie" an den Berliner Bauunternehmer Christian Meyer, der die Entschädigungsansprüche für fast die gesamte Sommerfeld-Siedlung von der Jewish Claims Conference (JCC) übertragen bekommen hatte. Meyer gibt im Gegenzug seinen Rückübertragungsanspruch für dieses Grundstück auf.
Nach amtlichen Angaben sind 897 Fälle allein in der Kleinmachnower Siedlung ungeklärt. Die Grundstücke gehörten dem jüdischen Unternehmer Adolf Sommerfeld, der 1933 vor den Nazis aus Deutschland fliehen musste. Die JCC hatte vor Jahren pauschal die Rückübertragung der Sommerfeld-Siedlung gefordert, aber nicht alle Nachweise fristgerecht eingereicht.
Im konkreten Fall hatte das Verwaltungsgericht Potsdam eine Rückübertragung für rechtens gehalten. Dagegen war der langjährige Eigentümer vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen. Die Bundesrichter warfen in der Verhandlung die Frage auf, ob die Rückübertragung von Grundstücken, die der Eigentümer selbst über eine Siedlungsgesellschaft veräußert hat, rechtlich zwingend sei. Auch der Anspruch gilt aus formalen Gründen als fraglich. Urteilen können sie nun erst, wenn wieder ein Fall aus Kleinmachnow zu ihnen kommt. Das kann bald sein: Meyers Anwalt Stefan Minden kündigte an, dass er nun vergleichbare Fälle zunächst vor das Potsdamer Verwaltungsgericht bringen wird. (mak.)