In einer Kurzgeschichte von Woody Allen misslingt dem Erzähler seine letzte Reise in die Literatur der Vergangenheit. Statt noch mal in "Madame Bovary" Unfug stiften zu können, landet er wegen eines Zeitmaschinenschadens in einem Spanisch-Wörterbuch - dort setzt ihm fortan das große, haarige, aggressive Verb "tener" ("haben") nach und lässt sich nicht beugen. Auch in der deutschen Grammatik gibt es solche bösen Tierchen, die unversehens auftauchen und dann nach Belieben zwischen lexikalischen Morphemen herumkrabbeln. Anders gesagt: Es gibt bis dato keine vollständige Regel für den Gebrauch des Fugen-S und anderer Fugenelemente wie -e-, -es-, -en- oder -er- zwischen zwei zusammengesetzten Wörtern. In Österreich etwa kommen Gepäcksfächer ebenso vor wie die hier zu Lande auch eher ungeläufigen Zugsunglücke, zudem kennt man dort noch Kompositionen wie Geschenkspapier oder Schweinsbraten. Letzterer ist ebenfalls in Süddeutschland Standard, während im Norden doch vorwiegend vom Schweinebraten die Rede ist.
Mit einem besonders haarigen Fugen-S, das schon seit 1949 sein Unwesen treibt, soll sich nun der deutsche Bundestag beschäftigen. Wie der Spiegel in seiner neuen Ausgabe berichtet, möchte das Innenministerium gern ein kleines "-s-" aus der Präambel des Grundgesetzes verjagen: "Im Bewußtsein seiner Verantwortung (.) hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben." So lautet der erste Satz bisher. Künftig soll es "grammatikalisch korrekt" dann "verfassunggebend" heißen. Es handele sich bei dem zweiten "-s-" um einen Lapsus, der sich irgendwann zwischen Stenobericht und Schlussabstimmung des Parlamentarischen Rates im Mai 1949 eingeschlichen haben müsse.
Stimmt es, dass "verfassungsgebend" falsch ist? Der Duden als die letzte Instanz in diesen Dingen erklärt im Internet salomonisch: "Oft werden Sie feststellen, dass beides möglich ist, die Schreibung mit und ohne Fugen-S!" Eine grammatische Funktion der Fugenelemente gebe es vereinzelt (bei Genitivkonstruktionen wie Bischofsmütze), meist jedoch dienten sie nur der besseren Wortgliederung.
Der Bundestag muss also gar nicht entscheiden. Oder er denkt gleich noch darüber nach, warum er von Einkommensteuer und Vermögensteuer, aber nicht von Lebenversicherung zu reden wünscht.