BERLIN, 19. Januar. Man könnte vermuten, dass sich die Sache um technische Dinge dreht. Um Sicherungen zum Beispiel, oder Kurzschlüsse in Stromleitungen. Kurzum, um Dinge aus der Welt der Elektrizität. Da soll es eigentlich herkommen, dieses Wort "durchgeknallt", das der Berliner Staatsanwaltschaft Anlass genug für eine Strafanzeige war. Als "durchgeknallt" nämlich hat der Herausgeber und Chefredakteur der Wochenzeitung Die Zeit, Michael Naumann, den Generalstaatsanwalt beim Berliner Landgericht, Hansjürgen Karge, bezeichnet.
Es war in einer Talkshow am Abend des 22. Juni des vergangenen Jahres. Die Nachrichten darüber, dass der Fernsehmoderator Michel Friedman Kokain genommen hatte, war noch recht frisch. Dass er zu Prostituierten ins Berliner Hotel Interconti fuhr, auch. Der Fernsehsender n-tv widmete sich bei seinem "Talk in Berlin" ganz diesem Thema. "Friedman - die Öffentlichkeit und die Moral" war das Motto, und in der Live-Sendung war ein Streit zwischen dem Stern-Redakteur Hans-Ulrich Jörges, Bischof Wolfgang Huber und eben Zeit-Herausgeber Michael Naumann darüber entbrannt, ob man in der Öffentlichkeit richtig mit Friedman umgegangen war.
Anzeige erstattet
Michael Naumann sprach damals von einem Skandal, weil verschiedene Zeitungen bereits über Einzelheiten berichteten, obwohl die Staatsanwaltschaft gerade erst mit den Ermittlungen begann. In diesem Zusammenhang hat er von einem "ganz offenkundlich durchgeknallten Staatsanwalt" gesprochen, der in Berlin einen "außerordentlich schlechten Ruf hat" und "vor einem Jahr vom Dienst suspendiert worden ist" - gemeint war zweifellos Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge.
Der Leiter der größten Anklagebehörde Deutschlands äußerte sich damals in der Öffentlichkeit mit keinem Wort zum Fall Friedman, gab keine Erklärungen ab und stellte nichts klar. Dafür erstattete Karge Strafanzeige wegen Beleidigung gegen Naumann. Berlins Justizsenatorin, die Sozialdemokratin Karin Schubert, schob als Dienstherrin ebenfalls eine Anzeige nach.
So kam es also, dass gegen den 62 Jahre alten Michael Naumann ein Strafbefehl wegen Beleidigung in Höhe von dreißig Tagessätzen zu je dreihundert Euro erging. Und weil der Journalist gar nicht daran dachte, neuntausend Euro für das Wörtchen "durchgeknallt" zu zahlen, kam es an diesem Montag zu einer Verhandlung in Saal 571 des Moabiter Amtsgerichtes in Berlin.
Am Tisch vorne rechts, an dem sonst Diebe, unterhaltssäumige Väter oder Taschenräuber mit ihren Verteidigern sitzen, nahm Michael Naumann, Journalist, Verleger und Ex-Kulturstaatsminister mit "geordneten Einkommensverhältnissen" zwischen seinen beiden Anwälten Platz. Am Tisch gegenüber nahm Oberstaatsanwalt und Abteilungsleiter Karlheinz Dahlheimer Platz, zuständig in Moabit für die Bearbeitung von Anzeigen gegen Politiker und für Pressedelikte. Vor ihm auf dem Tisch lag das "Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung" und die Strafprozessordnung. Als Zuschauer waren viele Journalisten gekommen und Mitarbeiter der Justiz. Staatsanwälte und Oberstaatsanwälte, darunter Karges Stellvertreterin.
In der Anklageschrift ist von Schmähkritik die Rede. Davon, dass Naumann mit dem Wörtchen aus dem Fachgebiet der Elektrizität gegenüber dem Berliner Generalstaatsanwalt "Geringachtung" zum Ausdruck brachte und dessen Person "ohne sachlichen Anknüpfungspunkt" herab gewürdigt habe. Die sachlichen Anknüpfungspunkte nun wollten Naumann und seine Anwälte am Montag nachliefern. Sie traten quasi zum Tatsachenbeweis an und müssen sich im Vorfeld des Verfahrens sehr viel Arbeit gemacht haben.
So legte Naumanns Berliner Anwalt Nicolas Becker, der einst auch Erich Honecker vertrat, einen fünfseitigen Beweisantrag mit sämtlichen Äußerungen des Generalstaatsanwalts Karge vor, die er zusammen tragen konnte. Es sind Zitate aus Zeitungsartikeln aus der Mitte der neunziger Jahre dabei, in denen sich Karge als Behördenleiter kurz nach seinem Amtsantritt mit dem Kommandeur eines Panzerkreuzers verglich, der auf "altpreußischen Gehorsam" schwöre.
Und so sagte dann auch Michael Naumann, der sich selbstverständlich sehr gelassen im Gericht zeigte, dass ein Generalstaatsanwalt, der sich mit dem Kommandeur eines Panzerkreuzers vergleiche, nicht so dünne Haut haben solle. Als Minister oder Chefredakteur müsse man sich schließlich auch einiges sagen lassen.
Naumanns Anwälte beantragten schließlich, dass Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge als Zeuge vor Gericht gehört werden soll. Die Richterin muss darüber noch entscheiden. Und weil es spät geworden ist, beraumt sie für den 28. Januar einen weiteren Verhandlungstag an. Das Thema lautet dann wieder: "durchgeknallt".
Foto: Als Chefredakteur oder Minister muss man sich auch einiges sagen lassen - Michael Naumann.