Das Urteil wegen der von Scientology erhobenen Stasi-Vorwürfe gegen den DDR-Dokumentarfilmer Walter Heynowski ist jetzt rechtskräftig. Entgegen früherer Ankündigungen verzichtete die dänische Niederlassung der Sekte auf eine Revision. Ein Kopenhagener Gericht hatte die Organisation im vergangenen Januar wegen Beleidigung verurteilt. Anlass war ein Artikel in der dänischen Scientology-Zeitschrift "Frihed", in dem unter anderem Heynowski als Agent der DDR-Staatssicherheit bezeichnet worden war (die Berliner Zeitung berichtete am 25. Januar über das Verfahren).
Der im August 1999 veröffentlichte "Frihed"-Artikel richtete sich hauptsächlich gegen den dänischen Filmemacher Joergen Pedersen, dessen Dokumentation "Scientology - Kirche oder Geldmaschine?" zuvor vom Fernsehen ausgestrahlt worden war. Die Zeitschrift rückte Pedersen in die Nähe zur Stasi-Hauptverwaltung A (HVA) und führte als Beleg für diese These dessen enge Freundschaft mit Walter Heynowski an, der als "HVA-Superagent" und Stasikünstler bezeichnet wurde.
Die Klage des ostdeutschen Filmemachers gegen diese Behauptung wurde erst im vergangenen Herbst vor dem Kobenhavns Byret verhandelt. Prominentester Zeuge des Strafprozesses war der ehemalige HVA-Chef Markus Wolf. Wolf erklärte, dass Heynowski kein Agent der HVA gewesen sei. Auch sei dessen Filmstudio vom DDR-Nachrichtendienst weder finanziert noch angeleitet worden.
Die Sekte ihrerseits konnte keine Beweise oder Zeugenaussagen präsentieren, die die Stasi-Vorwürfe gegen Heynowski belegt hätten. Das Gericht verurteilte daher die Autorin des Artikels und Scientology wegen Beleidigung. Die Sekte hat jetzt das Urteil akzeptiert, übernimmt die Prozesskosten und zahlt Schmerzensgeld an den Kläger.
Walter Heynowski hatte seit den 60er-Jahren politische Dokumentarfilme für die DDR gedreht. Bei der Arbeit an seinen im Sinne der SED-Propaganda produzierten Streifen konnte sich der Filmemacher stets auf Unterstützung durch das Politbüro verlassen. So stimmte die SED-Führung 1969 der Gründung des Studios H&S zu, das Heynowski mit seinem langjährigen Partner Gerhard Scheumann bis 1982 führte.
Die herausgehobene Stellung dieses Studios lässt sich an den für DDR-Verhältnisse ungewöhnlichen Sondergenehmigungen ablesen, die die Dokfilmer erhielten. So besaßen sie ständige Ausreisegenehmigungen und waren bei der Aus- und Einreise von Zollkontrollen befreit. Auch die finanzielle Ausstattung war überdurchschnittlich gut: Neben ihrem Etat, den sie vom DDR-Kulturministerium erhielten, stellte ihnen das DDR-Finanzministerium jährlich einen Devisenbetrag in Höhe von einer Viertelmillion D-Mark zur Verfügung.
Heynowski verteidigt heute diese Vorzugsbehandlung und sagt, sein Studio habe schließlich auch keine durchschnittlichen Filme produziert. Die Befreiung von den Zollkontrollen etwa sei deshalb notwendig gewesen, um das oftmals brisante Filmmaterial ohne große Komplikationen in die DDR schaffen zu können. Und die zusätzlichen Devisen hätte das Studio benötigt, da man auf eigene Kosten Technik und Filmmaterial einkaufen musste, sagt er. "Außerdem brauchten wir ja Westgeld, um uns im Ausland, wo wir drehten, bewegen zu können." Schließlich sei auch zu berücksichtigen, dass H&S durch den Verkauf ihrer Filme eine Dreiviertelmillion D-Mark an das DDR-Finanzministerium abführen konnten, so Heynowski.
Ende 1982 wurde das Studio H&S von der SED geschlossen, nachdem Gerhard Scheumann die SED-Kulturpolitik öffentlich kritisiert hatte. Die beiden Filmemacher fielen eine Zeit lang in Ungnade, konnten später aber wieder Filmprojekte verwirklichen.
"Walter Heynowski war kein Agent der HVA. Sein Studio wurde auch nicht von uns finanziert oder angeleitet. " Markus Wolf, früherer Stasi-Spionagechef.
BARBARA MORGENSTERN Drehte seit den 60ern politische Dokus: Walter Heynowski (hier 1977).