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Scientology teilweise von Steuern befreit

Frank Nordhausen

BONN. Die umstrittene Scientology-Organisation hat eine Steuerbefreiung für einen Teil ihrer Einnahmen erhalten. Der Bescheid des Bundesamtes für Finanzen folgt einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2002 und gilt für die Jahre 1994 bis 2005. Er betrifft Lizenzgebühren, die Scietology für den Verkauf interner Filme an ihre Zentrale in den USA abführt, wo die Sekte seit 1993 komplett steuerbefreit ist. Sie kann nun auch seit 1994 gezahlte Abgaben zurückfordern. Ihre Anerkennung als Religionsgemeinschaft in Deutschland bedeutet das nicht. Experten schätzen, dass der Be-scheid unter fünf Prozent ihrer deutschen Gelder betrifft. Die Sekte gilt als profitorientiert, totalitär und wird vom Verfassungsschutz beobachtet. (fn.)