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Kirche ohne Schatten

Macht und Frömmigkeit in der Bundesrepublik. Von Christian Bommarius

Christian Bommarius

"Mag auch Popularität nichts sein als ein Schatten, immerhin ist es nicht ergötzlich, schattenlos zu sein."

Aus Julius Eduard Hitzigs Vorrede zu Peter Schlemihls wundersame Geschichte von Adelbert von Chamisso

Der Teufel ist nicht tot, er lebt - pensionsberechtigt und hoch angesehen im Kreis der Kollegen - als C4-Professor für Staatskirchenrecht in München, Tübingen, Bonn, Göttingen oder Berlin. Kaum einer hat ihn je gesehen, es heißt, er sei ein "stiller, dünner, hagrer, länglichter, ältlicher Mann" in einem altfränkischen, grautafftenen Rock. Er lebt verborgen, doch erscheint er auf der Stelle, sobald zwei bedeutende Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) - die deutschen Amtskirchen - nach ihm verlangen. Das geschieht fortwährend. Bekommen sie die neuesten Zahlen der Kirchenaustritte, rufen sie nach ihm und fragen: "Wovon sollen wir in Zukunft leben?" Der graue Mann zieht aus dem grauen Rock ein Bündel Konkordate und Kirchenverträge und sagt: "Vom Staat." Dann sind die KdöR für eine Welle beruhigt. Hören sie aber von Gottesdiensten ohne Besucher, von verwaisten Gemeinden, vom Zulauf für Esoterik und Gurus, Okkultes und Seher, Fitnesscenter und Survival-Experten, rufen sie wieder nach ihm und fragen: "Wovon sollen wir in Zukunft leben?" Aus seinem Rock zieht der Mann nun ein Paket Gesetze heraus, Verfassungsgarantien und Edikte und sagt: "Vom Staat." Und wieder sind die KdöR dann für kurze Zeit besänftigt. Erfahren sie aber, die Sakralisierung des Ich schreite munter voran, die Religiosität der Menschen nehme vielleicht nicht ab, nur das Schicksal der KdöR interessiere inzwischen kaum jemanden mehr, holen sie den grauen Mann noch einmal heran: "Wovon sollen wir in Zukunft leben?" Da nimmt der graue Mann aus seinem Rock eine ganze Bibliothek heraus, die alle Kommentare und alle Lehrbücher, alle Gutachten und alle Stellungnahmen des Staatskirchenrechts zu allen Konkordaten und allen Kirchenverträgen, zu allen Gesetzen, zu allen Verfassungsgarantien und zu allen Edikten enthält, und sagt: "Vom Staat natürlich. Oder fällt Ihnen etwas Anderes ein?"

Der graue Mann wird übrigens vom Staat bezahlt. Von den beiden KdöR - heißt es - habe er sich vor einiger Zeit nur eine kleine Gegenleistung ausbedungen, die allerdings nicht völlig folgenlos geblieben ist: Die Kirchen in Deutschland werfen keinen Schatten mehr. Wer seinen Blick nicht gerade in den Himmel lenkt (aber das ist seit langem schon nicht mehr in Mode), der wird sie nicht weiter bemerken.

Das Problem der Amtskirchen ist, dass sie seit langem schon keines mehr sind. Die Öffentlichkeit behandelt sie mit Nachsicht, gleichmütig, aber freundlich, wie den senilen Alten, dessen Gebrabbel am Tisch niemanden erschreckt, aber auch nur selten amüsiert. Eine Partei, die mit kirchenkritischen oder gar -feindlichen Parolen in den Wahlkampf zöge, hätte allenfalls den Spott der Demoskopen zu erwarten. Ein Kabarettist, der seinen Auftritt heute noch mit Pointen auf den Papst oder den Klerus würzte, dürfte sich nicht über die leeren Sitzplätze beklagen. Die Kirchen sind - wenn sie nicht gerade mit albernen Plakaten ("Sind Fußballer unsere wahren Götter? - Diskutieren Sie mit uns, kommen Sie mit uns ins Gespräch") um unsere Aufmerksamkeit betteln - so gründlich von der Bildfläche verschwunden, dass sich vor ein paar Jahren ein besorgter Protestant öf fentlich nach ihrem Verbleib erkundigte: "Kirche, wo bist du?" Aber auch das war eine Frage, die außerhalb der Kirche niemanden mehr interessiert.

Das liegt natürlich an der einzig möglichen Antwort, und die liegt gewissermaßen auf der Hand: Sie wiegt drei Kilo, umfasst 2 390 Seiten in zwei Bänden und nennt sich "Handbuch des Staatskirchenrechts" (1996). Zwei Blicke hinein genügen, um den Aufenthaltsort der Kirchen zweifellos zu klären. Der erste Blick verliert sich in einem weltweit einmaligen Labyrinth von Normen, Edikten und Verträgen, die von nichts Anderem handeln als von der staatlichen "Gewährleistung des öffentlichen Wirkens der Kirchen" und deren eigentümlicher Sonderstellung im staatlichen System - nicht Staatskirchen und nicht einfache Verbände, sind sie als Körperschaften öffentlichen Rechts mit dem Staat aufs innigste verschlungen und verflochten. Das macht nicht allein ihr Status, den besitzen auch etliche kleinere christliche Gemeinschaften und die jüdischen Gemeinden. Das Cachet, ihr unverwechselbares Gepräge, erhält die besondere Form der Partnerschaft von Staat und Kirchen, die Juristen euphemistisch als "hinkende Trennung" oder "Kooperationsmodell" bezeichnen, aber erst durch den Einsatz, zu dem sich beide Seiten verpflichten. Der des Staates ist mit Euro und Cent leicht zu berechnen. Der Preis der Kirchen ist hingegen sehr viel höher. Man zahlt ihn nur einmal, aber unwiderruflich. Auf ihn fällt der zweite Blick ins "Handbuch des Staatskirchenrechts": Alles, was er sieht, ist wunderschön, glanzvoll ausstaffiert und präpariert für alle Ewigkeit - in Bernstein.

Die kirchlichen Finanzberater können unbesorgt sein - so tief wie die Legitimationskrise, in der sich die Kirchen seit langem befinden, kann ihre Finanzkrise vermutlich gar nicht werden. Einen schönen Beleg dieses Befunds lieferte erst in diesem Jahr der Hamburger Politologe Carsten Frerk mit seinem Buch "Finanzen und Vermögen der Kirchen in Deutschland". Es ist die erste systematische Darstellung zu diesem Thema seit einigen Jahrzehnten. Kurz gefasst besagt sie Folgendes: Die Kirchen sind die reichsten Unternehmen der Bundesrepublik. Einige Zahlen: Das gesamte Kirchenvermögen - Geld, Beteiligungen, Grund und Immobilien, Aktien - beziffert Frerk auf annähernd 500 Milliarden Euro. Allein den Wert aller kirchlichen Gebäude und Grundstücke berechnet er mit 216 Milliarden, Kirchen-Depots mit Aktien und Investmentpapieren mit rund 25 Milliarden Euro. Die Einnahmen aus der Kirchensteuer - obwohl seit Jahren ständig sinkend - liegen danach noch immer bei rund 4,5 Milliarden für die katholische und knapp vier Milliarden für die evangelische Kirche. Dazu kommen weitere 9,7 Milliarden für beide Kirchen aus staatlichen Quellen, teils als Zuschüsse, teils als Entschädigung für durch die Säkularisierung erlittene Verluste. Frerk hat nichts ausgelassen - nicht die Erträge der Kloster-Brennereien und der kirchlichen Gemüsezüchter, nicht die Gewinne konfessioneller Hotels, nicht einmal die Staatsdonationen als Einkommensergänzungen der sieben Messner an katholischen Domkirchen in Bayern. Er hat die Einkünfte aller Einrichtungen der beiden Kirchen aus staatlichen Bußgeldern geschätzt (10 Millionen Euro) und den Zuschuss des Arbeitsamts für ABM-Kräfte beim Aufbau eines Zisterzienser-Klosters (1,8 Millionen Euro) ermittelt. Vermutlich hat noch nie ein Buch so detailliert alle Mutmaßungen, alle Gerüchte, alle Vorurteile über den Reichtum der deutschen Kirchen bestätigt.

Wenn nicht die Veröffentlichung dieses investigativen Meisterwerks, was wäre dann die passende Gelegenheit, dem Klerus - vom Papst bis zum Pfaffen - endlich das gefräßige Maul zu stopfen! Was aber geschah? Einige überregionale Zeitungen haben kurz und höflich Notiz genommen. Das war, das ist die Ruhe nach dem Sturm. Den Kirchen gehen nicht nur die Mitglieder verloren, selbst ihre schärfsten Gegner sterben aus oder haben dem vertrauten Schlachtfeld gelangweilt den Rücken gekehrt. Kein vernünftiger Mensch käme heute noch auf den Gedanken, die Kollegen, die Freunde oder die Familie mit seinen Ansichten zum staatlichen Einzug der Kirchensteuern zu behelligen. Kein Argument dagegen, das nicht seit Jahren im Umlauf ist, kein Gegenargument, das nicht schon längst widerlegt worden wäre. Nichts hat geholfen - nicht der Hinweis, die staatliche Dienstleistung für die Kirchen sei in einer multireligiösen Gesellschaft ein schwer erträglicher Anachronismus und ein unerträgliches Privileg, und nicht die Kritik, das Verfahren sei von der Verfassung weder gewollt noch gedeckt. Und selbstverständlich hat auch nicht die Erinnerung der Kirchen an ihre eigenen Worte geholfen. In der 5. These der "Barmer Theologischen Erklärung" von 1934 versprachen die Protestanten: "Wir verwerfen die falsche Lehre, als solle und könne sich die Kirche über ihren besonderen Auftrag hinaus staatliche Art, staatliche Aufgaben und staatliche Würde aneignen und damit selbst zum Organ des Staates werden." Allerdings vergaßen sie damals hinzuzufügen, diese Erklärung stehe unter einem Finanzierungsvorbehalt - sollte es sich als lukrativer erweisen, dem Gelöbnis untreu zu werden, sei die Kirche selbstverständlich zur Untreue verpflichtet.

Das ist der Stand der Dinge. Vor ein paar Jahren hat der Kieler Theologe Christoph Schwöbel öffentlich geklagt: "Vielen erscheint die Kirche als Fortsetzung des Staates mit anderen Mitteln." Ganz recht - und diese Erscheinung ist gewiss kein Wunder.

Der Staat ist nicht die Kirche, aber die Kirchen sind seine rührigsten Behörden. Genauer betrachtet sind sie nach der öffentlichen Hand mit insgesamt etwa 1,2 Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber Deutschlands, ins Gigantische geblähte Apparate, in deren Auftrag 36 000 Geistliche in 24 Landeskirchen und 27 Bistümern ihre Dienste verrichten - Gemeindearbeit, Seelsorge und Verkündigung aber sind nicht das Brot, von dem die Kirchen sich und die Menschen ernähren. Als reine Sinnverwaltungsagenturen hätten sie ihren Status längst verloren, und auf ihre Legitimation in der säkularisierten Gesellschaft wäre schon vor Jahren ein Nachruf erschienen. Beides steht nicht zu befürchten, denn die Kirchen haben unter den Etiketten "Caritas" - katholische Kirche - und "Diakonie" - evangelische Kirche - im Zeichen der Nächstenliebe ein Geschäftsfeld besetzt, auf das der Staat aus guten Gründen keinen Anspruch erhebt.Als Marktführer auf dem Gebiet praktizierter Barmherzigkeit sind sie mit mehr als 50 000 sozialen Einrichtungen - Krankenhäuser, Kindergärten, Säuglingsheime, Frauenhäuser, Hospize, Suchtkliniken, Familienferienstätten - eine der mächtigsten Säulen des Sozialstaats. 75 Prozent aller Altenheime und 70 Prozent aller Tageseinrichtungen für Kinder sind kirchlich, mit knapp 900 000 Beschäftigten stellen "Caritas" und "Diakonie" etwa 80 Prozent aller in der freien Wohlfahrtspflege hauptamtlich angestellten Mitar beiter.

Es wird behauptet, die Rolle der Kirchen als barmherzige Samariter sei Etikettenschwindel. Denn die Sozialeinrichtungen, die sie betrieben, würden zu 90 Prozent vom Staat bezahlt, nur der Rest werde von den Kirchen aus eigenen Steuergeldern und Spenden finanziert. Das klingt vernünftig, ist aber falsch. Denn eben dieser Rest trennt den Sozialstaat vom Zusammenbruch. Und natürlich gilt bis heute in vielen kirchlichen Sozialstationen das Prinzip der Selbstausbeutung als ungeschriebene Vereinbarung des Arbeitsvertrages.

Man kann die Wohlfahrt der Kirchen als Geschäft oder als conditio sine qua non des Sozialstaats betrachten, aber ihre tiefere Bedeutung erlangt sie erst als Reservat. Die Kirchen haben sich nicht freiwillig dorthin zurückgezogen, es wurde ihnen zugewiesen. Es ist das letzte Terrain, das der säkulare Staat ihnen als öffentlichen Aktionsraum überlässt: "Damit wird das im 19. Jahrhundert zwischen Kirche und Gesellschaft getroffene Arrangement sanktioniert, wonach die Kirche an der Entwicklung der Industriegesellschaft profitieren darf unter der Bedingung, dass sie die Opfer betreut, die diese Gesellschaft produziert. Mit seiner finanziellen Unterstützung der Caritas bezahlt der Staat also unter anderem die Folgekosten seiner Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik. Da die Kirchen auf diese Weise ihren sozialen Besitzstand erweitern, findet ein wirklicher Interessenausgleich statt." Die Behauptung hat kein Gesellschaftskritiker erhoben und kein Verächter der Kirche, sondern Rolf Zerfaß, Professor für Pastoraltheologie in Würzburg. So lange die Kirchen ihr soziales Engagement auf das Krankenzimmer, das Erziehungsheim, den Kurbetrieb beschränken, sind sie wohlgelitten, im Übrigen werden sie nicht um ihre Meinung gefragt. Bringen sie sie trotzdem zu Gehör, ist das Echo meistens schwach, manchmal gewaltig, aber fast immer folgenlos. Als die Kirchen der Öffentlichkeit vor fünf Jahren ihr gemeinsam formuliertes Sozialwort präsentierten, war es wieder einmal gewaltig. Die Vertreter der Bundesregierung begrüßten es als "große gesellschaftliche Leistung", die Opposition würdigte die "sachliche Argumentation", die Gewerkschaften hießen es solidarisch willkommen. Schon bald empfand der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Lehmann, den Zuspruch als verdächtig, das Kirchenwort werde offensichtlich "totgelobt". Er sollte Recht behalten. Ein Jahr später waren Sozialwort und Zuspruch in aller Stille beigesetzt: Requiescant in pace.

Das ist die Lage der Kirchen in Deutschland: Treten sie nicht als Sozialhelfer hervor, sind sie verschwunden. Sie sind verschwunden im Labyrinth des Staatskirchenrechts, verschwunden hinter Privilegien, Zuschuss-, Ausgleichs- und Entschädigungszahlungen, verschwunden hinter all den Donationen und Vergünstigungen, mit denen der Staat seine Amtskirchen wie die Pfingstochsen dekoriert. Natürlich sind sie überall noch anzutreffen. Man sieht sie in den Rundfunkgremien der öffentlich-rechtlichen Sender - und fragt sich, warum -, man hört von ihren Kirchentagen und weiß selten genau, was -, und man spricht sogar mit ihnen - sofern man Volksvertreter ist, Lobbyist oder Verbandspräsident, weil es in der Gesellschaft noch immer irgendwie zum guten Ton gehört. Nur ist es eben diese Form von Öffentlichkeit und Repräsentation, die das Verschwinden der Kirchen zum nicht geringsten Teil bewirkte.

Ihr Verschwinden haben die Kirchen inzwischen bemerkt, selbst über die Ursachen lassen sie mit sich reden, nur bei den Konsequenzen schweigen sie verlegen. Es ist aber so, dass es nicht ohne Folgen bleiben kann, wenn in einer Gesellschaft 2,8 Millionen Moslems leben, das Religiöse sich seit Jahr und Tag auf dem Rückzug ins Private befindet und der Glaube als institutionalisierte Veranstaltung immer weniger Zuspruch findet. Die Veränderungen sind derart, dass nicht nur die Kirchen, sondern auch der Staat sich allmählich Gedanken machen sollten, wo und wie sie ihre allzu heftige Verschlingung lösen können.

Vorschläge dazu sind seit langem bekannt. Sie kommen aus den Kirchen selbst und stammen aus berufenen Mündern. Einer der berufensten war das Zweite Vatikanische Konzil: "Doch setzt sie (die Kirche) ihre Hoffnung nicht auf Privilegien, die ihr von der staatlichen Autorität angeboten werden. Sie wird sogar auf die Ausübung von legitim erworbenen Rechten verzichten, wenn feststeht, dass durch deren Inanspruchnahme die Lauterkeit ihres Zeugnisses in Frage gestellt ist, oder wenn veränderte Lebensverhältnisse eine andere Regelung fordern." Das wäre - in Deutschland zumindest - vermutlich schon fast des Guten zu viel. Es würde genügen, die Kirchen verabschiedeten sich zunächst einmal von ihren illegitim erworbenen, zugesprochenen oder bewahrten Rechten. Das wäre jedenfalls ein Anfang.

Das Grundgesetz behauptet, es gebe keine Staatskirche (Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. I Weimarer Reichsverfassung). Doch sind Staat und Kirchen immer wieder bemüht, das Gegenteil zu beweisen.

Ein fast kurioses Beispiel dafür ist die Einrichtung von 21 Konkordatslehrstühlen außerhalb der theologischen Fakultäten - Soziologie, Pädagogik, allgemeine Philosophie - an bayerischen Universitäten. Es handelt sich um Professuren, deren Inhaber vom Staat erst ernannt werden (dürfen), wenn vom zuständigen Diözesanbischof keine Einwendungen gegen die Person erhoben werden. So macht der Staat zwar die Kirche nicht zu einer Staatsanstalt ("Staatskirche"), aber er macht seine freien Universitäten zu Veranstaltungen der Kirche.

Untrennbar miteinander verschmolzen sind Staat und Kirche in der Militärseelsorge. Der vom Grundgesetz übernommene Artikel 141 Weimarer Reichsverfassung sieht lediglich vor, in den Streitkräften "Religionsgemeinschaften zur Vornahme religiöser Handlungen zuzulassen". Unbefangene Betrachter könnten meinen, damit sei Gemeindepfarrern auf Wunsch der Soldaten nur die Abhaltung von Gottesdiensten gestattet. Ein Irrtum, wie das Staatskirchenrecht seit Jahrzehnten versichert. Es sieht darin vielmehr die Ermächtigung zur Einrichtung des konfessionellen Staatsamts der Militärgeistlichen. Denn die Soldaten hätten einen Anspruch auf religiöse Versorgung nicht gegen die Kirche, sondern gegen den Staat. Dass religiöse Handlungen als Staatsfunktion das Verbot der institutionellen Verbindung von Staat und Kirche verletzen könnten, ziehen die Experten des Staatskirchenrechts kaum in Betracht. Aber ist es wirklich so abwegig, in der Militärseelsorge "einen späten Nachhall der in Preußen bis 1811 bestehenden Militärkirche" zu erkennen?

Die Militärseelsorger sind - ausgenommen die evangelischen Pfarrer in den neuen Ländern, die Kirchenbedienstete bleiben - Bundesbeamte auf Zeit. Zwar sind sie den Zielen der Kirche verpflichtet, doch verfolgen sie sie im Manöver oder Kampfeinsatz in Uniform. Diese Institutionalisierung religiöser Handlungen kostet - das nur beiläufig bemerkt - den Staat rund 27 Millionen Euro im Jahr. Mag auch die herrschende Meinung des Staatskirchenrechts behaupten, die Militärseelsorge sei verfassungskonform, ihre Illegitimität lässt sich nicht bestreiten.

Was ist das christliche Kreuz? Ist es ein Schmuckstück? Ist es ein Warenzeichen? Ist es ein multireligiöses Friedenspfeifchen? Hätte das Bundesverfassungsgericht den Kirchen die Antwort überlassen, sie hätten wahrscheinlich dreimal genickt - und dreimal hätten sie das tiefste Symbol des christlichen Glaubens verraten. Hätten sie die Antwort geben dürfen, dann hätten sie gesagt: Was immer das christliche Kreuz einmal gewesen ist, heute macht es sich gut an jedem Hals, auf jeder Hundefutterdose und in jedem Klassenzimmer. Was immer der Einzelne erkennen mag, wenn er das Kreuz erblickt, ist uns egal, solange es nur hängt, wo es hängt. Was ist schon dabei, wenn jemand an ihm Anstoß nimmt? Wir finden es nur putzig. So hätten sie gesprochen, aber in Deutschland würden die Kirchen auch auf die Frage, ob sie das Salz der Erde seien, erwidern: "Kommt ganz drauf an, wenn Nachfrage besteht, verkaufen wir uns auch als Zucker, speziell für Diabetiker als Süßstoff." So reden die Kirchen und wundern sich, dass niemand sie hören will, und klagen laut, wenn ein Gericht ihnen die Bedeutung des christlichen Kreuzes erklärt. Das Bundesverfassungsgericht hat das am 16. Mai 1995 getan, und der Skandal der Entscheidung war nicht, dass der Erste Senat den Streit um Kruzifixe in bayerischen Klassenzimmern zu Gunsten klagender Eltern entschied, der Skandal war, dass sich die Kirchen dagegen empörten. Denn so drastisch, so klug und so entschieden wie in dieser Entscheidung hätte man gerne einmal von ihnen das Kreuz, das "empörende Ärgernis" (Paulus, I. Korinther-Brief), erklärt bekommen. "Es wäre eine dem Selbstverständnis des Christentums und der christlichen Kirchen zuwiderlaufende Profanisierung des Kreuzes, wenn man es (.) als bloßen Ausdruck abendländischer Tradition oder als kultisches Zeichen ohne spezifischen Glaubensbezug ansehen wollte. (.) Es hat appellativen Charakter und weist die von ihm symbolisierten Glaubensinhalte als vorbildhaft und befolgungswürdig aus." Weil er - wie die Kirchen - den Beschluss nicht recht verstanden hatte, erregte sich damals der Staatsrechtler und Christdemokrat Rupert Scholz, "Karlsruhe ist nicht der Papst der Republik". Scholz wird vermutlich bis heute nicht begriffen haben, welche traurige Wahrheit in seinen Worten lag. Denn kein Papst hätte seiner Kirche besser in Erinnerung rufen können, warum sie einen Schatten werfen muss, wenn sie nicht auf Dauer verschwinden soll.

Davor kann sie natürlich auch das Bundesverfassungsgericht nicht bewahren. Doch hat es in den vergangenen Jahren mehr getan als die Betroffenen selbst. Im Kruzifix-Beschluss hatte es ihnen gesagt, was von ihnen erwartet werden kann, sofern mit ihnen noch gerechnet werden soll, in der Entscheidung über die Zeugen Jehovas hat es ihnen verraten, was von ihnen keineswegs erwartet wird: Staatsloyalität. In dem Verfahren hatten die Zeugen Jehovas begehrt, ebenfalls als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt zu werden, das Bundesverwaltungsgericht hatte ihnen das verweigert - wegen fehlender Loyalität zum Staat. Damit hatten die Bundesverwaltungsrichter nichts Anderes getan, als das Verhalten der beiden Amtskirchen zum Prüfungsmaßstab zu erklären. Das Karlsruher Gericht hat dem entschieden widersprochen - der Körperschaftsstatus sei keine Belohnung für besondere Leistungen einer Religionsgemeinschaft zur Erhaltung des Staates. Wenn das die beiden Amtskirchen endlich verstünden, dann würde ihnen am Ende vielleicht sogar klar, dass das Salz der Erde älter ist und noch ein wenig wichtiger als jede Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Der Text - hier gekürzt - erscheint dieser Tage im "Kursbuch" Nr. 149 bei Rowohlt Berlin.

Die Kirchen sind die reichsten Unternehmen der Bundesrepublik.

Selbst ihre schärfsten Gegner sterben aus oder haben dem vertrauten Schlachtfeld gelangweilt den Rücken gekehrt.

Ihr Verschwinden haben die Kirchen inzwischen bemerkt, selbst über die Ursachen lassen sie mit sich reden, nur bei den Konsequenzen schweigen sie verlegen.