Textarchiv

Transsexueller will ins Frauengefängnis

Verfassungsgericht soll Umzug durchsetzen

Sabine Deckwerth

Martin Z. fühlt sich wie eine Frau und kleidet sich wie eine Frau. Aber als Häftling sitzt der 42-Jährige derzeit in der Justizvollzugsanstalt für Männer in Moabit. Er möchte gerne in das Frauengefängnis verlegt werden. Der zuständige Haftrichter hat dies bereits genehmigt, aber die Vollzugsanstalten wehren sich gegen eine Verlegung. Deshalb hat Z.s Anwalt Matthias Zieger nun Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin eingelegt. Er sieht Grundrechte und die Menschenwürde seines Mandanten verletzt. Bundesweit ist kein vergleichbarer Streitfall bekannt.

Martin Z. wurde im September 2001 wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft verurteilt. Er hat nach sexuellen Übergriffen einen Verwandten erschlagen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Z. leidet nach den Worten seines Anwalts mit zunehmenden Alter an einer Veränderung der Chromosomen und des Hormonhaushaltes. Seit etwa fünf Jahren fühlt er sich als Frau. Er trägt Frauenkleider, schminkt sich und nennt sich Kerstin. Beim Amtsgericht Schöneberg läuft ein Verfahren zur Genehmigung einer Geschlechtsumwandlung. Die dafür notwendigen Gutachten wurden im März in Auftrag gegeben, sie sind aber noch nicht fertig.

In der Haftanstalt Moabit läuft Z. wegen seines Aussehens Spießruten. Nicht nur alle Mithäftlinge sondern auch die männlichen Vollzugsbediensteten würden ihm durch Worte und Gesten ihre Verachtung zeigen, sagt sein Anwalt. Gefangene hätten auch mit tätlichen Übergriffen bis hin zur sexueller Nötigung gedroht. Aus Sicherheitsgründen darf Z. deshalb nicht mit anderen Gefangenen duschen, zum Hofgang oder zu Gemeinschaftsveranstaltungen wie dem Gottesdienst. Sein Mandant sei auf Grund seiner Transsexualität isoliert und leide sehr stark unter der Einsamkeit, sagt Zieger. Die Anstaltsleitung hat wegen Suizidgefahr bereits eine besondere Überwachung seiner Zelle angewiesen.

Im Oktober 2001 hatte der Haftrichter die Verlegung von Z. in die Frauenhaftanstalt genehmigt. Aber die Anstaltsleitungen waren dagegen. Z. wurde mitgeteilt, eine Verlegung komme nicht in Betracht, weil er weibliche Mitgefangene schwängern könne. Daraufhin legte er ein Attest über seine Zeugungsunfähigkeit vor. Die Anstaltsleitungen beschwerten sich über eine Verlegung beim Kammergericht. Dieses hat sich bislang noch nicht geäußert. Der Verfassungsgerichtshof aber muss nun binnen zwei Wochen entscheiden.