Zum 1. Dezember 1998 hatte Erhard Retzmann schriftlich bei der Gebühreneinzugszentrale gekündigt. Er war zu einer Bekannten gezogen, die selbst bei der GEZ gemeldet war. Die Zentrale forderte jedoch weiterhin Rundfunkgebühren von Retzmann. Unser Leser hielt dies zunächst für ein schnell behebbares Versehen. Auf seine Beanstandung hin behauptete man jedoch, die Kündigung nie erhalten zu haben. Leider konnte Retzmann seine Kündigung nicht belegen, weil er diese nicht per Einschreiben versandt hatte. Der Streit mit der GEZ zog sich über fast drei Jahre hin. Retzmann konnte sich nicht zu einem vorgeschlagenen Kompromiss durchringen und noch einmal kündigen: "Eine nochmalige Kündigung wäre nur eine Anerkennung der von der GEZ erhobene Forderungen. " Die verlangten Beträge waren inzwischen auf beinahe 500 Mark angewachsen; das Finanzamt stand vor der Tür. Die GEZ hatte eine öffentliche Vollstreckung beantragt. Retzmann war mittlerweile arbeitslos geworden. Er konnte die Gebühren, selbst wenn er es gewollt hätte, gar nicht mehr zahlen. Im Gefühl völliger Ohnmacht schrieb Erhard Retzmann an den Ombudsmann der "Berliner Zeitung". Dessen Einsatz zeigte Wirkung: Die GEZ verzichtete auf die Einziehung der Gebühren-Rückstände.
Erhard Retzmann wohnt mittlerweile wieder allein. Bei der GEZ ist er gemeldet, wegen seiner schlechten finanziellen Lage jedoch von der Gebührenpflicht befreit. (sl. )