BERLIN, 4. September. Der Rechtsbeugungs-Prozess gegen den als "Richter Gnadenlos" bekannt gewordenen Hamburger Amtsrichter Ronald Barnabas Schill geht in eine neue Runde. Erwartungsgemäß hob am Dienstag der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig das Urteil des Landgerichts Hamburg auf, das den 42-jährigen Juristen und Politiker wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe von 12 000 Mark verurteilt hatte. Nach Ansicht der Bundesrichter war in den angegriffenen Entscheidungen Schills kein elementarer Verstoß gegen die Rechtsordnung zu erkennen: "Nicht jede unrichtige Rechtsanwendung stellt eine Rechtsbeugung dar." Der BGH verwies die Sache zur erneuten Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts.
Härtere Strafe gefordert
Schill war unter dem Vorwurf angeklagt worden, eine Haftbeschwerde vorsätzlich verschleppt zu haben. Er hatte 1999 zwei Prozesszuschauer aus der so genannten linken Szene wegen seiner Ansicht nach ungebührlichen Betragens in Haft nehmen lassen und die dagegen gerichtete Beschwerde erst nach drei Tagen weitergeleitet. Das Landgericht Hamburg hatte darin eine Rechtsbeugung erkannt und Schill verurteilt. Dagegen hatten sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft, die eine härtere Bestrafung auch wegen Freiheitsberaubung gefordert hatte, sofort Revision eingelegt.
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs war vor dem Hintergrund der anstehenden Bürgerschaftswahl in Hamburg am 23. September mit großem Interesse erwartet worden. Dort kandidiert erstmals die von Schill gegründete und geführte rechtspopulistische "Partei rechtsstaatliche Offensive" (Schill-Partei). Über Jahre hatte Schill lediglich mit drakonischen, weit überzogenen Strafurteilen auf sich aufmerksam gemacht und sich damit den Ruf als "Richter Gnadenlos" erworben.
Zu einem ernst zu nehmenden Faktor der Hamburger Kommunalpolitik wurde Schill jedoch, seitdem seine Partei Schätzungen zufolge bei der Bürgerschaftswahl zwischen zehn und 15 Prozent der Stimmen erwarten kann. Die Partei, der auch ehemalige Sozial- und Christdemokraten angehören, hat sich programmatisch ganz auf das Feld der "Inneren Sicherheit" verlegt: Sie fordert die Einstellung von 2 000 zusätzlichen Polizisten in der Hansestadt, die Abschaffung der Jugendrichter und die Kastration rückfälliger Sexualstraftäter.
Sollte die Schill-Partei bei der Bürgerschaftswahl erfolgreich abschneiden, wird sie als möglicher Koalitionspartner der bisher oppositionellen CDU betrachtet. Für diesen Fall fordert Schill vom CDU-Spitzenkandidaten Ole von Beust das Amt des Innensenators.
Der angeklagte Jurist hatte vom Bundesgerichtshof einen Freispruch erwartet: "Die Rechtslage ist glasklar, darauf haben wir schon vor einem Jahr hingewiesen, auch während des Prozesses in Hamburg." Zwar muss nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs die Sache erneut verhandelt werden, doch halten Beobachter den Freispruch für Schill nunmehr für sehr wahrscheinlich. Die neue Verhandlung wird jedoch vermutlich Monate auf sich warten lassen und keinesfalls vor dem Wahltag stattfinden.
"Richter gnadenlos" // Ronald Schill, wegen seiner harten Urteile als "Richter Gnadenlos" bekannt, hatte als Amtsrichter 1999 zwei Prozesszuschauer wegen aus seiner Sicht ungebührlichen Benehmens inhaftieren lassen und eine Haftbeschwerde erst nach drei Tagen weitergeleitet.
Das Landgericht Hamburg stufte das als bewusste Verschleppung der Ordnungshaft ein. Es verurteilte Schill wegen Rechtsbeugung zu einer Geldstrafe von 12 000 Mark. Sowohl Schill als auch die Staatsanwaltschaft Hamburg legten Revision ein.
REUTERS/FABRIZIO BENSCH Ronald Schill (l. ) mit Bodyguard auf dem Weg zum Gericht