In der "Berliner Zeitung" von Donnerstag, dem 20. Januar 2000, Ausgabe Nummer 16, ist auf Seite 24 ein Beitrag unter der Überschrift "Rechte rufen zum Protest gegen Mahnmal auf" enthalten, in dem es heißt "Der Bund Freier Bürger, der sich hinter der "Bürgerinitiative gegen das Holocaust-Mahnmal" verbirgt, hat bei der Polizei die Protestaktion angemeldet."
Diese Behauptung ist unrichtig. Richtig ist, daß der Bund Freier Bürger nicht Anmelder dieser Demonstration gegen das "Holocaust-Mahnmal" am 29. Januar 2000 ist.
Berlin 26.01.2000
Rechtsanwalt Markus Roscher für Thorsten Willt, Vorsitzender des Bund Freier Bürger Offensive für Deutschland, Die Freiheitlichen, Landesverband.
Anmerkung der Redaktion: Nach dem Pressegesetz müssen wir nicht nur wahre, sondern auch unwahre Gegendarstellungen drucken.