WILMERSDORF. Ob und wann auf dem Teufelsberg gebaut werden darf, das hat das Urteil des Verwaltungsgerichts vom Donnerstag noch nicht geklärt. Wie berichtet, hat die Kammer die naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Senatsumweltverwaltung wegen formaler Fehler aufgehoben, die Klagen der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald sowie zweier Nachbarn gegen die Baugenehmigung aber abgewiesen.
Bauherr Hartmut Gruhl aus Köln ist trotz der richterlichen Entscheidung sicher, daß er das 100-Millionen-Mark-Projekt auf dem Trümmerberg realisieren kann. Die Behörde habe nur versäumt, die Schutzgemeinschaft in das Verfahren einzubeziehen, sagte er. Das werde jetzt nachgeholt. Gestützt wird diese Ansicht von der Senatsbauverwaltung: "Das Gericht hatte keine Einwände gegen die Baugenehmigung. Wir werden diese auch nicht zurücknehmen, sie hat Bestand", sagte Sprecherin Kerstin Appelshäuser.
Die Senatsumweltverwaltung ist zurückhaltender. "Wir warten jetzt erst einmal die Urteilsbegründung ab und werden dann entscheiden, ob wir gegen das Urteil Berufung einlegen oder das Verfahren zur Befreiung von naturschutzrechtlichen Regelungen einleiten", sagte Sprecherin Elisabeth Rüther. In dem neuen Verfahren würde dann auch die Schutzgemeinschaft beteiligt.
Bezirk kritisiert Umgang mit Wald
Für den Wilmersdorfer Umweltstadtrat Alexander Straßmeir (CDU) geht aus dem Urteil indes "klar hervor, daß Gruhl und Partner nicht auf dem Teufelsberg bauen dürfen". Das Gericht sei den Bedenken des Bezirks gefolgt, daß für eine Bebauung des Teufelsbergs eine Ausnahmegenehmigung nicht reicht, sondern ein besonderes Verfahren hätte durchgeführt werden müssen. "Es ist schon ein Skandal, wie leichtfertig und schlampig der Umweltsenator mit dem Wald umgegangen ist. Das hat ihm das Gericht jetzt ins Stammbuch geschrieben."